Verfallen Urlaubstage, die vor der Elternzeit erworben wurden, auch wenn danach eine zweite Elternzeit erfolgt?
Urlaubsabgeltung auch bei zweiter Elternzeit
BUNDESARBEITSGERICHT
Az.: 9 AZR 219/07
Urteil vom 20.05.2008
Leitsätze:
Der vor einer ersten Elternzeit entstandene Anspruch auf Erholungsurlaub wird nach § 17 Abs 2 BErzGG auf die Zeit nach einer weiteren Elternzeit übertragen, die sich unmittelbar an die frühere Elternzeit anschließt. Der Senat gibt seine entgegenstehende bisherige Rechtsprechung auf.
http://www.ra-kotz.de/urlaubsabgeltungzweiteelternzeit.htm
schau mal hier

Keine Ahnung, aber ich fände es reichlich unverschämt, dann auch noch auf den alten Urlaub zu bestehen.
sonnenlady am 9. April 2009 13:26 Warum? Mit den Zwergen zu Hause zu sein ist alles andere als Urlaub.
Und warum soll eine Frau, die arbeitet und Geld verdient keine Kinder bekommen und davon partizipieren? Wir brauchen den Nachwuchs so dringend wie nur irgendwas und diese Mütter hängen dem Staat eben nicht dauerhaft auf der Tasche!
Komisch - egal wer Kinder bekommt - wenn er noch Ansprüche stellt, wird er immer vollgesülzt und neidisch beäugt...
ErsterSchnee am 9. April 2009 13:33 Ich habe doch gar nicht gesagt, daß arbeitende Frauen keine Kinder bekommen sollen. Und mit Sicherheit habe ich sie auch nicht neidisch beäugt. Ich nehme mir nur die Freiheit, das auch mal aus Arbeitgeberseite zu sehen - aber das ist für viele Arbeitnehmer ja nicht möglich. Hauptsache alles an sich raffen, was sie kriegen können... Sollen doch die Kollegen die Arbeit wegschaffen, mir doch egal!