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Elternunterhalt

gefragt von ruedigeruh am 18.04.2008 um 12:27 Uhr

Eigenes Haus


Support
Kommentar zur Frage vom Support

Liebe/r ruedigeruh,

erstmal willkommen auf gutefrage.net. Ein Tipp meinerseits: wenn du deine Frage aussagekräftiger formulierst und das Beschreibungsfeld benutzt, um klar zu machen, worum es dir geht, erhöhst du die Chance auf gute Antworten und hilfreichen Rat von der Community.

Bitte beachte dies bei deinen zukünftigen Fragen.

Viele Grüße,

Marie vom gutefrage.net-Support

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Becci101181
beantwortet von Becci101181 am 18. April 2008 12:32
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Da steht zwar keine Frage, aber ich gebe jetzt einfach mal eine antwort ins blaue hinein ;-) selbstgenutztes wohneigentum darf nicht zum vermögen hinzugezählt werden woraus man unterhalt zahlen könnte.hinzu kommt, dass die kosten die durch das haus entstehen, wie grundsteuer usw., ebenfalls beim berechnungsbogen angegeben werden können und somit in abzug gebracht werden können.

Kommentar von 1fbd04cbe07943860c54a31479062621smallMaienblume am 18. April 2008 13:17

Sehr löblich! Geradezu vorbildlich!^^


Wenne
beantwortet von Wenne am 18. April 2008 12:27
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Frage?


kaischrodt
beantwortet von kaischrodt am 18. April 2008 12:27
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mhm und wie weiter?


Lola60
beantwortet von Lola60 am 18. April 2008 12:28
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100%ig richtig


anna74rg
beantwortet von anna74rg am 18. April 2008 12:28
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Bitte nochmal!

Kommentar von C8f79fed6c42a105e91e3bceecf7cdb0smallLola60 am 18. April 2008 12:29

bitte schön, hier noch mal:

Elternunterhalt

eigens Haus


anonym
beantwortet von cigaM am 18. April 2008 12:30
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Jep, ganz genau so sehe ich das auch. Damit kannst du schonmal nichts falsch machen


anonym
beantwortet von vincent am 18. April 2008 12:30
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andreas48
beantwortet von andreas48 am 18. April 2008 12:32
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ja.. ist machbar..geht schon und shcön, dass wir jetzt drüber gesprochen haben


wauwie
beantwortet von wauwie am 18. April 2008 13:43
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Was hat das eine nun mit dem anderen zu tun? Was willst Du wissen?


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