Elternhaus geerbt, Renovierung zwecks Vermietung kann nicht steuerlich abgesetzt werden?

4 Antworten

Na, wo hast Du das denn gehört? Wenn Du die Absicht hast, das Objekt gegen Entgelt zu vermieten, dann sind die Anschaffungs-/Herstellungskosten für die Bemessungsgrundlage der Abschreibung und auch Instandhaltungskosten für kleine Reparaturen etc. als Werbungskosten geltent zu machen. Am besten solltest Du das aber vorher mal persönlich mit einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe klären. LG Pollo

Wer hat Dir denn den Quatsch erzählt ?

Deutsches Recht = Wenn Einnahmen, dann Ausgaben abziehbar.

Wenn keine Einnahmen, dann diverse Möglichkeiten, Handwerkerleistungen unbar gegen Rechnung usw.

Liegt doch auf der Hand, wenn Du umbaust/ausbaust, um Einnahmen zu erzielen, dann kannst Du ausgaben absetzen.

Das ---WIE--- lass Dir vom Steuerberater erklären.

Das Finanzamt gibt Dir nämlich keine rechlich verbindliche Globalauskünfte zum Komplex Vermietung und Verpachtung.

Auf jeden Fall: ALLE Belege sammeln.

Wenn Sie Eigentümer des Hauses sind und Ihre Mutter nur ein Wohnrecht wohl für die untere Etage hat, und Sie das Dachgeschoß ausbauen, können Sie die Kosten des Ausbaus anteilsmäßig - über die Absetzungfür Abnutzung - AfA- bei der Vermietung als Werbungskosten absetzen. Nicht abersofort, weil Sie ja neuen Wohnraum schaffen, sndern nur über die Afa. Aller dings gibt es in den Verwaltungsrichtlinien eine Bagatellgrenze, die kann Ihnen Ihr Finanzbeamter sagen, danach können Sie die Kossten voll bazw auf 5 Jahre abschreiben.

Da musst du doch noch mal nachlegen: Entweder deine Mutter wohnt darin oder du vermietest es, was denn nun? Oder betrifft die Vermietungseinheit nur einen Teil des Hauses? Irgendwie unklar....