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Elterngeld, Kindergeld bei Beamtin und Ingenieur?!

gefragt von Anie1977 am 11.05.2008 um 21:13 Uhr

Weiss jemand welche finanzielle Unterstützung eine Beamtin (GHS-Lehrerin) und ein Ingenieur für ein Kind erhalten? Wie lange erhält man Elterngeld bzw. Kindergeld und was ist der Unterschied zwischen beidem? Da gibt es im Beamtenrecht bestimmt Unterschiede, aber welche. Und was ist Erziehungsgeld? Hilfe, denn ich blick da nicht mehr durch!


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Reply


anonym
beantwortet von Steff74 am 11. Mai 2008 21:22
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Hallo, Erziehungsgeld gibt es nicht mehr. Das ist eben Anfang 2007 abgelöst durch das Elterngeld. Du kannst es maximal 14 Monate beantragen. 2 davon kann der Partner beantragen, sofern gewollt, Du selbst aber jedoch nur max. 12 Monate. Die Höhe des Elterngeldes berechnet sich nach dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten 12 Monate (glaube ich!). Du kannst monatlich maximal 67% dieses Durchschnittsnettolohnes beziehen. Für Geringverdiener oder gar nicht Verdiener wird ein Elterngeld von 300 Euro pauschal ausgezahlt. Du findest jedoch im www unter elterngeld.net oder unter bmfsfj alle Infos. Auch einen Elterngeldrechner. In jedem Fall ist es wohl so, dass die Zahlungen erst sehr spät angewiesen werden. Also von daher sehr zeitnah die Anträge ausfüllen. Ich kenne in 2007 Fälle, wo erst Monate später Elterngeld gezahlt wurde. Ist natürlich schlecht, wenn man darauf angewiesen ist. Viel Glück!

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 11. Mai 2008 21:36

DH!


anonym
beantwortet von Steff74 am 11. Mai 2008 21:26
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Ah sorry, hatte noch was vergessen :=), Kindergeld beziehst Du sowieso immer völlig unabhängig von dem Elterngeld. Wir haben erst ein Kind, von daher weiß ich nur, was bei einem Kind gezahlt wird, nämlich 154 Euro pro Monat. Dies erhöht sich aber mit jedem Kind mehr. Meine Schwester ist auch Beamtin und bezieht sowohl das Kindergeld, welches direkt auf dem Gehaltszettel ausgwiesen bzw. ausgezahlt wird in Unterschied zu den Angestellten, die zu einem fixen Zeitpunkt im Monat je nach Kommune die Kindergelder beziehen. Aber auch Beamte, dies ist momentan auch der Fall bei meiner Schwester, beziehen ganz normal Elterngeld! Ist kein Unterschied.

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 11. Mai 2008 22:05

das kindergeld erhöht sich nicht automatisch bei jedem kind. bis zum 3. kind gibt es je 154 euro, erst ab 4. kind erhöht es sich auf 178 euro.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 11. Mai 2008 21:38
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Kindergeld ist einkomensunabhängig und wird i.d.R. bis zum 25 Lebensjahr gewährt. Bei besserverdienenden ist jedoch der Freibetrag oft attraktiver als die Barauszahlung. Elterngeld richtet sich nach dem Einkommen des erziehenden Elternteils, ist aber nach oben wie unten gedeckelt. Bezugsdauer ist hier max. 12 Monate, wenn beide Eltern sich beteiligen, dann sinds 14 Monate. Erziehungsgeld kommt dazu. Beamte sind nicht vom Bezug ausgeschlossen, sofern sie nicht zuviel verdienen.

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 11. Mai 2008 22:01

indy, was kommt denn da noch für erziehungsgeld dazu?

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 11. Mai 2008 22:36

Das Bundeserziehungsgeld wurde für die Geburten ab 2007 automatisch durch das Elterngeld ersetzt. Einige Bundesländer (BY, Thr, Ba-Wü, SA) jedoch haben nun ein eigenes Erziehungsgeld eingeführt, dass abhängig vom Familieneinkommen "on the top" gezahlt wird.

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 11. Mai 2008 22:46

alles klar, du meinst das landeserziehungsgeld.

in by, gibt es zwischen 150 und 300 euro, je nach kinderzahl. und die einkommensgrenze wird 2009 recht angehoben.


anonym
beantwortet von Rolfe am 11. Mai 2008 23:08
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Wenn die Mutter Beamtin ist, braucht sie das Kind nur zu 20 % krankenversichern - die restlichen 80 % aller eingereichten Arztrechnungen zahlt die Beihilfestelle.

Kommentar von E0d5c3cb61006ff8c9f040f393ba8388smallengel19620 am 12. Mai 2008 00:42

und die finanziere Ich mit,bitteschön muss geschehn


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