Meine Schwester ist schwanger und Studentin, hat aber bisher nicht nebenher gearbeitet. Hat sie trotzdem Anspruch auf Elterngeld?
Soweit ich weiß, steht allen Eltern dieses Geld zu. Auch nicht berufstätigen Müttern, dann gibt es allerdings nur den Sockelbetrag von 300 Euro monatlich.
Guck mal im Wikipedia unter Kindergeld - Altersgrenzen. Beantwortet eigentlich alle Fragen..

Grundsätzlich stehen die minimal 300.- € zwar allen Eltern zu, aber natürlich nur, wenn sie die Elternzeit nehmen, also nicht arbeiten.
Wenn Deine Schwester also für die Elternzeit ihr Studium unterbräche, dann bekäme sie das Geld sicher, wenn sie aber "durchstudierte", dann dürfte das eigentlich nicht der Fall sein.
Die Frage ist natürlich auch, wie sie ihren Lebensunterhalt bisher finanziert hatte - BaföG plus Elterngeld wäre wohl ein Widerspruch.