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Elterngeld für Studenten?

gefragt von schroedinger am 31.10.2007 um 11:18 Uhr

Meine Schwester ist schwanger und Studentin, hat aber bisher nicht nebenher gearbeitet. Hat sie trotzdem Anspruch auf Elterngeld?


Reply


anonym
beantwortet von kiramarie am 31. Oktober 2007 11:35
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Soweit ich weiß, steht allen Eltern dieses Geld zu. Auch nicht berufstätigen Müttern, dann gibt es allerdings nur den Sockelbetrag von 300 Euro monatlich.


anonym
beantwortet von Heidschnucke am 31. Oktober 2007 11:23
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Guck mal im Wikipedia unter Kindergeld - Altersgrenzen. Beantwortet eigentlich alle Fragen..


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 31. Oktober 2007 12:26
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Grundsätzlich stehen die minimal 300.- € zwar allen Eltern zu, aber natürlich nur, wenn sie die Elternzeit nehmen, also nicht arbeiten.

Wenn Deine Schwester also für die Elternzeit ihr Studium unterbräche, dann bekäme sie das Geld sicher, wenn sie aber "durchstudierte", dann dürfte das eigentlich nicht der Fall sein.

Die Frage ist natürlich auch, wie sie ihren Lebensunterhalt bisher finanziert hatte - BaföG plus Elterngeld wäre wohl ein Widerspruch.


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