ein befreundetes pärchen denkt über die adoption eines kindes nach. die frau hat vor im fall der adoption eine jobpause einzulegen. würde die familie dann genauso vom elterngeld profitieren wie leibliche eltern?

Sie treten in die Pflichten UND Rechte der leiblichen Eltern ein - also eindeutig ja!

Adoptierte Kinder Zählen wie die "selbst gemachten". Der gesetzgeber macht da keinen Unterschied. Nur wird die Elterngeld nicht ab dem Datum der Adoption gerechnet sondern ab der Geburt.
Heeeschen am 17. Juli 2008 12:19 Wenn also jemand ein 14monatiges Baby adoptiert, bekommt er rückwirkend für 14 Monate Elterngeld? Kann ich so nicht glauben...
Adoptiveltern können Elterngeld beantragen ab dem Tag, an dem sie das Kind in Adoptionspflege nehmen. Anders als bei leiblichen Kindern dürfen die Adoptivkinder bis zu 6 Jahre alt sein. Insgesamt ist die Elternzeit natürlich nicht länger als bei leiblichen Kindern (also 12 / 14 / 24 Monate).

ich glaube schon, wenn das kind adoptiert ist ist es wie ein leibliches anzusehen.