Frage von seyhoney 02.11.2011

Elterngeld 2. Kind

  • Hilfreichste Antwort von sumsum076 02.11.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Dein erstes Kind ist im Juli 2011 geboren?

    Dann berechnet sich dein Elterngeld für das 2. Kind (Anfang September 2012 geboren) so: Sep 12 - Geburt Aug 12 - MuSchu Juli 12 - MuSchu Jun 12 - Elterngeld für Kind 1 Mai 12 - Elterngeld für Kind 1 ... Juli 11 - Elterngeld bzw MuSchu-Geld für Kind 1 Juni 11 - MuSchu für Kind 1 (All diese Monate werden zur Berechnung nicht herangezogen, darum zählen bei dir:) Mai 11 - altes Gehalt - Monat 1 Apr 11 - altes Gehalt - Monat 2 .... Jun 10 - altes Gehalt - Monat 12. Damit bekommst du das gleiche Geld wie für Kind 1. Hinzu kommt ein Geschwisterbonus in Höhe von 10% des Elterngeldes (min 75 Euro)

  • Antwort von Nilo13 02.11.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    hi! du bekommst den mindestsatz wenn du das ganze jahr nicht gearbeitet hast von ca. 300 €. aber nur ein jahr. wenn du in bayern wohnst kannst du danach noch das landeserziehungsgeld beantragen.

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