uns beschäftigt im Moment diese Frage??
Wie kann man so etwas regeln?? Wie haben heute auf dem JA angerufen, da wir für unser Kind für den Fall der Fälle absichern möchten. Die Dame meinte nur, da kann ich ihnen nicht weiter helfen.

soweit ich weiss, trägt -beim Tod beider Eltern- automatisch das Jugendamt die Vormundschaft
es wird geschaut, dass die Kinder bei nahe stehenden (und bereiten) Verwandten unter kommen
wenn man "Vorsorge" treffen möchte, lässt man die Angelegenheit am besten norariell beglaubigen - da kann man dann angeben, bei wem das Kind, im Falle eines Falles, leben soll. Insofern keine wichtigeren Interessen dagegen stehen, wird dies berücksichtigt.
wenn du jemanden hast der das kind nehmen würde - dann notariell festlegen lassen. wenn nichts gravierendes dagegenspricht muss das ja das berücksichtigen. aber versuche mit der person das vorher auch abzusprechen (egal ob verwandte oder paten oder andere personen)

Macht doch ein Testament legt die Paten fest.
Ob das nachher verbindlich ist, kann ich nicht sagen, jedoch wäre es unter Umständen eine Hilfe für das Vormundschaftsgericht.

Das kannst du für solche Fälle juristisch regeln. Eine schwierige Entscheidung finde ich, aber eine sehr bedeutsame, finde ich!

dafür gibts doch taufparten?
quetzalcoatl am 6. Mai 2009 19:16 Ob das Kind zu den Taufpaten kommt, entscheidet das Jugendamt (im Sinne des Kindes; hoffentlich).
Mir ist das nicht passiert- Gott-Sei-Dank! Aber ich hatte Paten, zu denen ich auch gekommen wäre.

erstmal ins waisenhaus, danach können die grosseltern, falls vorhanden das sorgerecht beantragen
talano am 6. Mai 2009 19:17 Insofern Grosseltern da sind, die bereit sind die Kinder aufzunehmen, kommen die Kinder vorübergehend zu diesen (bis ihnen das Sorgerecht zugesprochen wurde) und nicht ins Weisenhaus

erstmal ins waisenhaus, danach können die grosseltern, falls vorhanden das sorgerecht beantragen

ich vermute mal zum nächsten verwandten. Die hochgelobte und viel praktizierte Patenschaft ist nur ideell gemeint.

das personal wird auch immer unkompetenter die von JA müssten das doch normal wissen das es dafür das Waisenhaus gibt.
Überlege Dir, wen Du aus der Verwandschaft oder aus dem Freundeskreis für fähig hälst, in so einem Fall Euer Kind zu nehmen.
Dann sprich mit denen, und wenn sie einverstanden sind, mache einen Termin auf dem JA aus und hinterlege das Ganze schriftlich.
soviel ich weiss ist das geregelt durch die Patin und pate die bei der Geburt des Kindes bestimmt werden. Ausser eine andere Abmachung wird schriftlich festgelegt bevor die Eltern Tot sind.
Als meine Mutter starb war ich 11 Jahre alt. Da meine Mutter sehr krank war,war von vornherein mit dem JA geregelt, das ich dann bei meiner Großmutter und ggf. nach deren Ableben bei der Familie meines Onkels aufwachse.
so etwas wie in waisenhaus gibt es nicht mehr. das kind würde erstmal zum kindernotdienst kommen und von da zu verwandten vorübergehend vermittelt werden oder zu einer notfall-pflegefamilie, die vorübergehend für das kind sorgen würde. Dann wird ein Gericht ein Gutachten erstellen lassen, um herauszufinden, bei welchen Paten/Verwandten das Kind am besten aufgehoben ist. Gibt es keine passenden, wird das Kind in eine Pflegefamilie vermittelt.