Frage von 2Jeanie 28.12.2011

Eltern lassen sich scheiden, 4 Geschwister, kann 1 Kind das Haus kaufen?

  • Antwort von SuperBaldo 28.12.2011
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Nein, deine Geschwister haben keinen Anspruch mehr, wenn sie dort auch nicht mehr gemeldet sind. Wechselt sich nur der Besitzer, dürfen die Geschwister im Haus bleiben, falls diese auch dort leben. Wenn allerdings keiner mehr im Haus angemeldet ist, und ihr das Haus kauft (irrelevant, ob das Haus deinen Eltern gehört oder nicht) gehört es offiziell euch und ihr dürft bestimmen, wer darin wohnt und wer nicht. Deine Geschwister haben keinerlei Ansprüche, wenn ihr selbst nichts untereinander aus macht.

    LG

  • Antwort von tom39bln 28.12.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    rechtlich gesehen sehe ich keinerlei probleme, warum dein vater dir das haus nicht verkaufen sollte. und vor evtl ansprüchen deiner geschwister denk ich mal dürftest du auch keine angst haben brauchen, da es sich um einen ganz normalen verkauf von einem an einen anderen handel; der besitz wechselt den besitzer. Solange später nicht angezweifelt werden kann, das eine übervorteilung (viel zu geringer kaufpreis o.ä.) stattgefunden hat und damit evtl. die erb- bzw. vermögensmasse vor der scheidung verändert wurde, kann an dem kauf nix schlechtes sein. ich allerdings würde zu keinem zeitpunkt mein elternhaus kaufen, da, wie du schon sagtest, sehr viele, warscheinlich auch negative, erinnerungen drin stecken. egal, ob modernisiert wird oder totalumbau, es bleibt immer das elternhaus. und das kann, warscheinlich nicht sofort, sondern nach einiger zeit, zu argen problemen führen. meine meinung...

  • Antwort von wollyuno 28.12.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    kauf ist kauf,da haben die geschwister auf nichts anspruch,falls sie anspruch auf etwas hätten dann geht das zu lasten der eltern,du bist käufer aus schluss,kann jeder andere auch sein und der hat auch keine verpflichtung

  • Antwort von liese05 28.12.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Da die Eltern noch leben, ist es völlig egal, wer das Haus kauft! Die Geschwister haben somit auch keinerlei Rechte auf die Immobilie! Es ist ein Haus, wie jedes andere auch, jedenfalls geschäftlich gesehen! Emotional ist das Haus natürlich behaftet für Euch, ich denke aber - und das zeigte mir auch meine Erfahrung im Bekanntenkreis - läßt das im Laufe der Zeit doch nach. Wenn Ihr es total renoviert und es sich somit auch äußerlich völlig verändert, dann ist das ohnehin kaum mehr ein Thema! Viel Glück!!!

  • Antwort von xawea 28.12.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Wenn du und dein Mann die rechtlichen Besitzer vom Haus sind, haben deine Geschwister keine Ansprüche. Durch den Kaufvertrag seit ihr dann ja die rechtlichen Besitzer. Wäre gut möglich, dass Erinnerungen aufschwappen, aber da habe ich keine großen Bedenken.

  • Antwort von jockl 28.12.2011

    Nein, denn wenn das sowieso verkauft werden müsste und ein fremder Käufer dies kaufen würde, hätte auch kein Familienangehöriges Ansprüche.

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