Auch in diesem Fall anwendbar http://www.gutefrage.net/frage/rechtliche-frage-liegt-betrug-vor ?
Nein, wenn ein Kind einen Vertrag abschließt, haften die Eltern sicher nicht für seine Erfüllung. Er ist dann nichtig.

generell würde ich der aussage von wolf richter vertrauen,da er sich selbst beruflich mit diesen sachen sehr gut auskennt...
lg
Aber evtl. für den entstandenen Schaden ?!?