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Elektronischer Datenabgleich

gefragt von kodiaksakodiaksa am 16.11.2008 um 11:31 Uhr

Von welchen Behörden wird der gemacht? Findet der auch statt bei z.B.Wohngeld oder anderen bezuschussenden Leistungen zum Einkommen oder nur bei ALG2 und Bafög? Kann jede Behörde auf das Girokonto zugreifen oder wie funktioniert das genau? Wenn beispielsweise mal Geldgeschenke von der Oma eingehen, wird das gesehen und muß man das melden?

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birgonia
beantwortet von birgonia am 16. November 2008 14:23
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Geschenke muessen gemeldet werden (Hartz 4). Ich verhalte mich ehrlich, dann kann ich entspannt bleiben und auch nicht erwischt werden... ;-) Falls Du unsicher bist, frage doch einfach vorher! "Meine Oma denkt darueber nach, mir etwas zu schenken. Macht das Sinn? Wird es abgezogen? usw"

Kommentar von C1dcceb3b9506cb90ffe71aa2eaeb018smallkodiaksa am 17. November 2008 19:08

Bin kein ALG2-Empfänger. Arbeitseinkommen und etwas Wohngeld. Deshalb meine Frage. Das Hartz4-Bezieher jeden Zufluss angeben müssen, ist mir schon klar.

Kommentar von 489c576691032233718dc8013e301a7bsmallbirgonia am 17. November 2008 19:51

Hier hast Du eine genaue Liste, was Du angeben musst: http://www.wohngeldantrag.de/geld/einkommen.htm
Auf der Seite ist auch eine kostenlose Hotline genannt.



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