Elektroinstallation im Treppenhaus. Ist ein feuerfester Kabelkanal Pflicht?

2 Antworten

Sofern das Treppenhaus als Fluchtweg gilt, dürfen hier keine Brandlasten verlegt werden. Kabeltrassen gelten als Brandlasten und wären in diesem Fall entsprechend abzuschotten.

Ob das Treppenhaus ein Fluchtweg ist sollte im Brandschutzkonzept stehen. Da dieser jedoch meist in Mehrfamilienhäusern der einzige Fluchtweg ist, ist davon auszugehen, das die Trassen geschottet werden müssen.

Hierbei dürfen es natürlich "normale" Kabel sein, da der Brandschutz über das Abschotten (z.B. mit Promat) geschiet.

Nachlesen sollte man dieses in der Brandschutzverordnung können.

Wenn ich das richtig verstanden habe...Wenn das Treppenhaus der einzige Fluchtweg ist , dann dürfen normale Leitungen verwendet werden, aber brandschutzsicher verkleiden z.B. mit Promat und zwischen den Geschossen abschotten. Richtig???

Wo kann man das nachlesen?

Und warum macht das dann mein Vermieter nicht bzw. sein Elektriker? Wie gesagt, der ist ein "Immobilienhai" und müsste die Gesetzeslage kennen?!

@sanok1955

Sicherlich können anstelle der Brandschutzverkleidung auch Leitungen mit verbessertem Brandverhalten genutzt werden. Hier stellt sich dann immer nur die Frage, was günstiger ist. Solange dieser Schacht durchgehend ist (also durch die Etagen im Treppenhaus geht) müssen die jeweiligen Treppenhausetagen nicht gesondert geschottet werden, da das Treppenhaus ja als ein Raum zählt. Alle Ausfädelungen aus dem Treppenhaus heraus müssen dann natürlich geschottet werden.

Zum Nachlesen gibt es die Brandschutzverordnung, der Bauordnung und die MLAR (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie).

In der MLAR steht zum Beispiel:

Leitungen mit verbessertem Brandverhalten dürfen in notwendigen Fluren (Fluchtwege) von Gebäuden der Gebäudeklasse 1 bis 3, deren Nutzungdeinheit eine Fläche von jeweils 200 m² nicht überschreiten und die keine Sonderbauten sind, verlegt werden. 

Eigentlich ist am wichtigsten zum Bewerten dieser Situation ein gescheites Brandschutzkonzept, welche eigentlich dem Bauantrag beiliegen müsste. Hier sollten alle brandschutztechnischen Anforderungen an das Gebäude aufgezählt sein.

Zu der Situation mit dem Vermieter kann ich nur sagen, wo kein Kläger da kein Richter.

Es gibt im Baurecht und der MLAR viele Möglichkeiten zur Vereinfachung.

@Asardec

Achja, die Bauordnung kann von Bundesland zu Bundesland unterschiede aufweisen. 

@sanok1955

die vorschriften für flucht und rettungswege gelten hier (zumindest in hessen und nrw) erst bei MEHR als 10 Wohneinheiten...

lg, Anna

zu nächst mal ist es so, dass eine solche Leitung nur vom konzessionierten Elektrikern verlegt werden darf! selbst wenn du es selbst machst, brauchst du auf jeden fall einen Meister, der dir für die Arbeit unterschreibt. ER legt nach geltenden regeln und bestimmungen fest, wie und vor allem wo das Kabel zu verlegen ist.

um den kern deiner Frage zu beantworten: sofern im Haus keine funktionserhaltsrelevanten Stromkreise im Haus vorhanden sind, gelten die üblichen Regeln für Leitungsverlegung, also regelmässige befestigung, schutz gegen beschädigung, einhaltung der Installationszonen.

Bezüglich Brandschutz ist zu beachten, dass da, wo das Kabel einen Brandabschnitt durchbricht ein entsprechendes schott anzubringen ist. bei einem treppenhaus, ich vermute mal es ist offen, dürfte das aber nicht der fall sein. da wo es vom Treppenhaus aus in den keller, und vor allem in den Speicher geht, dürfte wohl ein entsprechendes schott nötig sein.

bedenke bitte, dass für wahl der Leitung gewisse auflagen seitens des Netzbetreibers (EVU bzw. VNB) bestehen. aktuell sind dies für die meisten:

- TN-C/S Trennung im Hausanschluss, also 5adrig legen!

- seperater Schutzleiter vom Hausanschlusskasten zum Potenzialausgleich

- Mindestquerschnitt 16 mm² bei Mehrzähleranlagen mindestquerschnitt 25 mm² bei Anlagen mit Anschlussleistungen über 55 kVA Querschnitt und ausführung in Abstimmung mit dem EVU!

lg, Anna

Vielen dank für die schnelle Antwort. Der Grund meiner Frage ist folgender: Die Arbeiten wird selbstverständlich eine Firma ausführen. Diese Firma war vor Ort, ein Mitarbeiter von dem EVU war auch da. Beide sagten mir dass man im Treppenhaus einen "feuerfesten" Kanal einbauen müsste und zwischen den Geschossen auch eine "Schottung" machen müsste. das wäre seit eine paar Jahren Pflicht. So weit so gut. Ich selbst wohne auch zu Miete. Mein Vermieter möchte dass alle Waschmaschinen jetzt in den Keller kommen und deshalb wird jetzt von jedem Zähler(diese befinden sich im Treppenhaus) eine Leitung in den Keller gezogen. Aber zu meiner Verwunderung in ganz normalen weißen Kanälen und ohne jegliche Schottung einfach nur Durchbruch. Die Arbeiten werden natürlich auch von einer Firma ausgeführt und der Vermieter hat nicht nur ein MFH wie ich sondern ca. 30 Häuser. Warum darf er das und ich nicht?

@sanok1955

wenn das wirklich so ist, wie du schreibst, dann darf der handwerker das selbstverständlich auch nicht. nur bwzweifele ich, dass es sich wirklich um mehrere brandabschnitte handelt, wenn das treppenhaus wirklich offen ist.

ein vermieteres mehrfamlienhaus ist bis zu einer baugröße von 10 Wohneinheiten übrigens kein öffentlicher bau, von daher sind hier auch keine abschottungen vorzunehmen.

was die blechkanäle angeht, das halte ich gelinde gesagt für vergohrene milch mit Löchern. um nicht zu sagen käse. der blechkanal hat in dem kontext nur eine funktion. im brandfall das kabel an ort und stelle zu halten, um die funktion aufrecht zu erhalten und da die waschmaschine im keller nunmal im brandfall nicht unbedingt noch funktionieren muss ist kein funktionserhalt erforderlich. hier wäre es also WENN brandschotts vorgesehen sind, reichen, die durcbrüche mit entsprechender brandschottmasse zu verschließen.

aber wie bereits beschrieben, wenn nur wenige meter ggf. sogar nur zentimeter entfernt mehrere quadratmeter große öffnungen im treppenhaus sind, macht ein brandschott keinen sinn...  allerdings ist die frage nach dem sinn bei manchen Brandschutzangelegenheiten nicht immer so klar :-)

lg, Anna