Igelauge am 11.04.2008 um 17:34 Uhr
Ich plane mal wieder..(wie jedes Jahr erfolglos), meine EKST-Erklärung in Eigenregie zu machen. Kommen Autoversicherungen,private Krankenvers.,private Haftpflicht und gefahrene Km zum Arbeitsplatz in Werbungskosten?......oder wohin? Vielen Dank im Voraus für die freundliche Unterstützung! Gruß Alexander

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Versicherungen kommen in den Mantelbogen (Seite 3)
>Kommen Autoversicherungen,
nur der Haftpflichtanteil
>private Krankenvers.,private Haftpflicht
Mantelbogen
>Km zum Arbeitsplatz in Werbungskosten?
ja Anlage N
Tipps und Infos: www.klicktipps.de/einkommensteuer.php
Igelauge am 11. April 2008 18:27 Jawoll. Prima! Danke

Die Versicherungen, kommen in die sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Höchstbetrag der anerkannt wird 1.500 € /Angestellte, 2.400 € für Selbständige.
Basisrente (Rürup) und gesetzliche Rentenversicherungsbeiträge kommen in Altersvorsorgeaufwendungen. Davon werden dieses Jahr 68 % anerkannt.
Igelauge am 11. April 2008 17:55 Edgar, und wie es das für Beamte mit den Vorsorgeaufwendungen? 1500 oder 2400 ?
beamte sind keine selbständigen und werden in dem punkt behandelt wie andere arbeitnehmer.
der unterschied liegt wo anders:
andere arbeitnehmer werden nach der allgemeinen steuertabelle besteuert, beamte nach der besonderen steuertabelle und zahlen somit höhere steuern.
Igelauge am 11. April 2008 18:17 Jetzt weiß ich auch warum ich kaum was in der Lohntüte habe, weil ich höhere Steuern zahlen muß...:-(
Niklaus am 11. April 2008 18:20 Das Alterseinkünftegesetz haben wir übrigens einem zutiefst neidigen Beamten zu verdanken.
Igelauge am 11. April 2008 18:24 ich hab da aber nix mit zu tun ..;-)
@edgar: das kann nicht sein, beamte sind nicht neidisch :o))

Alle persönliche Risiken abdeckenden Versicherungen (Haftpflicht, Unfall, Leben, Kranken) werden auf Seite 3 des Mantelbogens eingetragen. Andere Versicherungen (Hausrat, Glas, Rechtschutz) sind nicht abzugsfähig. Die Werbungskosten wie Fahrtkosten, Arbeitskleidung (ohne Beleg 102 Euro), Kontoführungsgebühren (pauschal 16 Euro), Kosten für einen PC (meist 50 %), Gewerkschaftsbeiträge, Kosten für Bewerbungen, Fachbücher werden auf Seite 2 der Anlage N in die entsprechenden Zeilen eingetragen. Lade dir das kostenlose ElSter-Programm runter, alles ausfüllen, dann gibts da eine Rubrik "Plausibilitätsprüfung", die meckert, wenn etwas fehlt.
Igelauge am 11. April 2008 17:43 Andy, du verlangst viel von mir ;-) Mit Elster habe ich es nicht so :-( Dennoch danke für die anderen Tipps! Alex
AndyArbeit am 11. April 2008 17:48 Geht wirklich ganz einfach :-)
tradaix am 11. April 2008 17:52 Elster vom Finanzamt (FA) überprüft nur auf Plausibilität. Oder glaubst Du, dass das FA Dir Steuertips gibt?!
AndyArbeit am 11. April 2008 18:06 Habe ich das geschrieben? Für Steuertips sind wir hier zuständig :-)

Autoversicherung, wie auch private Haftpflichtversicherungen sind kein Punkt der EStE
Krankenversicherungen und Krankenzusatzversicheurngen kommen unter Sonderausgaben
gefahrene Kilometer sind Werbungskosten, allerdings nur eine Strecke
Unfallversicherungen hälftig sonderausgaben und die die andere Hälfte Werbungskosten
Arbeits-RS bzw. Arbeits-RS -Anteil sind Werbungskosten
Igelauge am 11. April 2008 17:41 oki Andreas, schon kopiert deinen Beitrag. Dank dir schön!
AndyArbeit am 11. April 2008 17:46 Seit wann sind private Haftpflichtversicherung + Kfz.-Haftpflicht keine Sonderausgaben mehr und seit wann ist eine Unfallversicherung Werbungskosten? Wurde ohne meine Zustimmung das EStR geändert?
@andreas: das stimmt aber nicht ganz.
die auto-und private haftpflichtversicherung sind absetzbar, einzutragen in zeile 72 mantelbogen.
ist berufshaftpflicht eingeschlossen, zählt dieser anteil dann wahlweise als werbungskosten.
andreas48 am 11. April 2008 17:58 Kfz. und Privathaftpflicht waren noch nie steuerlich relevant, und Unfallversicherungen hälftig seit glaube ich 1998 lt. Urteil eines OLG.. und ich mache das schon einige Jahre
@andreas: das stimmt aber nicht. schau dir den mantelbogen an und auch wenn du über elster die einkommenssteuer machst wird es eingetragen.
was nicht zählt ist hausrat, rechtsschutz und kasko, das kann man nicht eintragen.
andreas48 am 11. April 2008 18:02 für den normalen Arbeitnehmer bringt das aber nichts, da die sonderausgaben durch die Sozialabgaben schon ausgeschöpft sind
AndyArbeit am 11. April 2008 18:02 Als Arbeitnehmer hast du einen Vorwegabzug und die Versicherungsbeiträge wirken sich oft nicht aus, da die Sozialversicherungsbeiträge die Abzugsbeträge meist schon überschreiten. Bei Leuten mit geringerem Einkommen oder nicht Rentenversicherungspflichtigen wirken sie sie aber allemal aus.
auch bei den beamten wirken die sich aus, da die keine eintragungen in zeilen 61 und 65 haben und ihre krankenversicherung geringer ist als bei anderen arbeitnehmern.
Igelauge am 11. April 2008 18:11 Danke dir auch schön!

Erwerbe doch eine Software... Günstig im Media oder Feinkost Albrecht... Die ist sogar absetzbar ( Werbekosten ;oo))) ) Nee , mal im ernst... Das meiste ergibt sich aus den Zeilen... Den Rest füllste nachträglich aus oder machst noch ne Anlage dazu...
unsuesslich am 11. April 2008 17:39 M. P.: Wir beraten ihn jetzt einfach fachmännisch wie immer, schreiben ihm eine gesalzene Rechnung und dann kann er die auch noch mit eintragen. So haben wir auch was davon.
Pestopappa am 11. April 2008 18:39 Musste gerade zum Feuer... Wieder eine Familie ohne Haus... hmm.. Ne.. zum Thema... Ja, sehr gerne, ich fülle die ungeraden Seiten aus... Dann haben wir beide die gleiche Anzahl an Papier...
Igelauge am 11. April 2008 17:40 ja ok M.P., ich mache mal auf großen Fummler ;-)
Viell. klappts ja.
wink
Pestopappa am 11. April 2008 19:21 Sonst meldest Du Dich nochmal...

Mantelbogen / Hauptbogen: Autohaftpflichtversicherungen (auch Mopped), private Krankenversicherung und private Haftpflichtversicherung. Das sind die Sonderausgaben.
Gefahrene KM zum Arbeitsplatz und Ausgaben für neue Tastatur wegen GF: Werbungskosten auf Anlage N.
Igelauge am 11. April 2008 17:39 KvC, kann ich dir vielleicht meine Unterlagen zu senden und du machst das für mich?...lach
unsuesslich am 11. April 2008 17:40 Hier die vollständige Anschrift:
Kaiser von China c/o Verena Forumsplatz 1 12345 Gutefragestadt
Gilt das für alle, die ihre EKSt.-Erklärung nicht auf die REihe kriegen?
unsuesslich am 11. April 2008 17:48 Himmlischer Frieden
Lieber Alexander Berger,
die Beiträge auf gutefrage.net sind in deutscher Sprache abzugeben.
Liebe Grüsse
Ich
Igelauge am 11. April 2008 17:49 schrieb ich denn hebräisch? ;-)
unsuesslich am 11. April 2008 17:49 Aber klar Mitra, einfach einpacken und wegschicken. (Ne Flasche Sekt mit dazu wäre nicht schlecht)
unsuesslich am 11. April 2008 17:43 Antwort 2:
Geh mal auf www.elster.de, zíeh Dir das offizielle Proggie von der Finanzverwaltung (kostet nix). Das ist recht gut, enthält Erklärungen und Du kannst die Daten ohne Formular online verschicken.
Igelauge am 11. April 2008 17:45 nö :-(
Igelauge am 11. April 2008 17:44 war da nicht noch was mit Himmlischer Frieden oder sowas? ;-)
JoWaKu am 11. April 2008 18:38 In Deutschland verbietet das Steuerberatungsgesetz, dass nicht-Steuerberater steuerberaten.
Ähnlich wie bei Anwälten und Schornsteinfegern. seufz
unsuesslich am 11. April 2008 19:09 JoWaKuh, ich bin doch Steuerberater und habe eine Kanzlei mit M. P..