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EKST-Erkärung und ihre Tücken.

gefragt von IgelaugeIgelauge am 11.04.2008 um 17:34 Uhr

Ich plane mal wieder..(wie jedes Jahr erfolglos), meine EKST-Erklärung in Eigenregie zu machen. Kommen Autoversicherungen,private Krankenvers.,private Haftpflicht und gefahrene Km zum Arbeitsplatz in Werbungskosten?......oder wohin? Vielen Dank im Voraus für die freundliche Unterstützung! Gruß Alexander

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Steuererklärung x 786 Haftpflichtversicherung x 627 Einkommensteuer x 166

tradaix
beantwortet von tradaix am 11. April 2008 17:50
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Steuersoftware - Sieben Programme im Vergleich

Immer mehr Bürger erledigen ihre Steuererklärung am PC. Mit welchen Steuerprogrammen wirklich Geld zurückfließt – ein Test. http://www.focus.de/finanzen/steuern/steuersoftware


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 11. April 2008 18:26
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Versicherungen kommen in den Mantelbogen (Seite 3)

>Kommen Autoversicherungen,

nur der Haftpflichtanteil

>private Krankenvers.,private Haftpflicht

Mantelbogen

>Km zum Arbeitsplatz in Werbungskosten?

ja Anlage N

Tipps und Infos: www.klicktipps.de/einkommensteuer.php

Kommentar von F2b1cdc1d6ec770fda6fc621f6f69413smallIgelauge am 11. April 2008 18:27

Jawoll. Prima! Danke


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 11. April 2008 17:51
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Die Versicherungen, kommen in die sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Höchstbetrag der anerkannt wird 1.500 € /Angestellte, 2.400 € für Selbständige.

Basisrente (Rürup) und gesetzliche Rentenversicherungsbeiträge kommen in Altersvorsorgeaufwendungen. Davon werden dieses Jahr 68 % anerkannt.

Kommentar von F2b1cdc1d6ec770fda6fc621f6f69413smallIgelauge am 11. April 2008 17:55

Edgar, und wie es das für Beamte mit den Vorsorgeaufwendungen? 1500 oder 2400 ?

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 11. April 2008 18:11

beamte sind keine selbständigen und werden in dem punkt behandelt wie andere arbeitnehmer.

der unterschied liegt wo anders:

andere arbeitnehmer werden nach der allgemeinen steuertabelle besteuert, beamte nach der besonderen steuertabelle und zahlen somit höhere steuern.

Kommentar von F2b1cdc1d6ec770fda6fc621f6f69413smallIgelauge am 11. April 2008 18:17

Jetzt weiß ich auch warum ich kaum was in der Lohntüte habe, weil ich höhere Steuern zahlen muß...:-(

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallNiklaus am 11. April 2008 18:20

Das Alterseinkünftegesetz haben wir übrigens einem zutiefst neidigen Beamten zu verdanken.

Kommentar von F2b1cdc1d6ec770fda6fc621f6f69413smallIgelauge am 11. April 2008 18:24

ich hab da aber nix mit zu tun ..;-)

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 11. April 2008 18:24

@edgar: das kann nicht sein, beamte sind nicht neidisch :o))


AndyArbeit
beantwortet von AndyArbeit am 11. April 2008 17:41
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Alle persönliche Risiken abdeckenden Versicherungen (Haftpflicht, Unfall, Leben, Kranken) werden auf Seite 3 des Mantelbogens eingetragen. Andere Versicherungen (Hausrat, Glas, Rechtschutz) sind nicht abzugsfähig. Die Werbungskosten wie Fahrtkosten, Arbeitskleidung (ohne Beleg 102 Euro), Kontoführungsgebühren (pauschal 16 Euro), Kosten für einen PC (meist 50 %), Gewerkschaftsbeiträge, Kosten für Bewerbungen, Fachbücher werden auf Seite 2 der Anlage N in die entsprechenden Zeilen eingetragen. Lade dir das kostenlose ElSter-Programm runter, alles ausfüllen, dann gibts da eine Rubrik "Plausibilitätsprüfung", die meckert, wenn etwas fehlt.

Kommentar von F2b1cdc1d6ec770fda6fc621f6f69413smallIgelauge am 11. April 2008 17:43

Andy, du verlangst viel von mir ;-) Mit Elster habe ich es nicht so :-( Dennoch danke für die anderen Tipps! Alex

Kommentar von 4436df8bc2c3da90af850ad8a13529e7smallAndyArbeit am 11. April 2008 17:48

Geht wirklich ganz einfach :-)

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 11. April 2008 17:52

Elster vom Finanzamt (FA) überprüft nur auf Plausibilität. Oder glaubst Du, dass das FA Dir Steuertips gibt?!

Kommentar von 4436df8bc2c3da90af850ad8a13529e7smallAndyArbeit am 11. April 2008 18:06

Habe ich das geschrieben? Für Steuertips sind wir hier zuständig :-)


andreas48
beantwortet von andreas48 am 11. April 2008 17:39
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Autoversicherung, wie auch private Haftpflichtversicherungen sind kein Punkt der EStE

Krankenversicherungen und Krankenzusatzversicheurngen kommen unter Sonderausgaben

gefahrene Kilometer sind Werbungskosten, allerdings nur eine Strecke

Unfallversicherungen hälftig sonderausgaben und die die andere Hälfte Werbungskosten

Arbeits-RS bzw. Arbeits-RS -Anteil sind Werbungskosten

Kommentar von F2b1cdc1d6ec770fda6fc621f6f69413smallIgelauge am 11. April 2008 17:41

oki Andreas, schon kopiert deinen Beitrag. Dank dir schön!

Kommentar von 4436df8bc2c3da90af850ad8a13529e7smallAndyArbeit am 11. April 2008 17:46

Seit wann sind private Haftpflichtversicherung + Kfz.-Haftpflicht keine Sonderausgaben mehr und seit wann ist eine Unfallversicherung Werbungskosten? Wurde ohne meine Zustimmung das EStR geändert?

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 11. April 2008 17:50

@andreas: das stimmt aber nicht ganz.

die auto-und private haftpflichtversicherung sind absetzbar, einzutragen in zeile 72 mantelbogen.

ist berufshaftpflicht eingeschlossen, zählt dieser anteil dann wahlweise als werbungskosten.

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 11. April 2008 17:58

Kfz. und Privathaftpflicht waren noch nie steuerlich relevant, und Unfallversicherungen hälftig seit glaube ich 1998 lt. Urteil eines OLG.. und ich mache das schon einige Jahre

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 11. April 2008 18:01

@andreas: das stimmt aber nicht. schau dir den mantelbogen an und auch wenn du über elster die einkommenssteuer machst wird es eingetragen.

was nicht zählt ist hausrat, rechtsschutz und kasko, das kann man nicht eintragen.

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 11. April 2008 18:02

für den normalen Arbeitnehmer bringt das aber nichts, da die sonderausgaben durch die Sozialabgaben schon ausgeschöpft sind

Kommentar von 4436df8bc2c3da90af850ad8a13529e7smallAndyArbeit am 11. April 2008 18:02

Als Arbeitnehmer hast du einen Vorwegabzug und die Versicherungsbeiträge wirken sich oft nicht aus, da die Sozialversicherungsbeiträge die Abzugsbeträge meist schon überschreiten. Bei Leuten mit geringerem Einkommen oder nicht Rentenversicherungspflichtigen wirken sie sie aber allemal aus.

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 11. April 2008 18:07

auch bei den beamten wirken die sich aus, da die keine eintragungen in zeilen 61 und 65 haben und ihre krankenversicherung geringer ist als bei anderen arbeitnehmern.

Kommentar von F2b1cdc1d6ec770fda6fc621f6f69413smallIgelauge am 11. April 2008 18:11

Danke dir auch schön!


Pestopappa
beantwortet von Pestopappa am 11. April 2008 17:37
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Erwerbe doch eine Software... Günstig im Media oder Feinkost Albrecht... Die ist sogar absetzbar ( Werbekosten ;oo))) ) Nee , mal im ernst... Das meiste ergibt sich aus den Zeilen... Den Rest füllste nachträglich aus oder machst noch ne Anlage dazu...

Kommentar von 2e84580079672d168b467a85fa165a4csmallunsuesslich am 11. April 2008 17:39

M. P.: Wir beraten ihn jetzt einfach fachmännisch wie immer, schreiben ihm eine gesalzene Rechnung und dann kann er die auch noch mit eintragen. So haben wir auch was davon.

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallPestopappa am 11. April 2008 18:39

Musste gerade zum Feuer... Wieder eine Familie ohne Haus... hmm.. Ne.. zum Thema... Ja, sehr gerne, ich fülle die ungeraden Seiten aus... Dann haben wir beide die gleiche Anzahl an Papier...

Kommentar von F2b1cdc1d6ec770fda6fc621f6f69413smallIgelauge am 11. April 2008 17:40

ja ok M.P., ich mache mal auf großen Fummler ;-)

Viell. klappts ja.

wink

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallPestopappa am 11. April 2008 19:21

Sonst meldest Du Dich nochmal...


unsuesslich
beantwortet von unsuesslich am 11. April 2008 17:36
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Mantelbogen / Hauptbogen: Autohaftpflichtversicherungen (auch Mopped), private Krankenversicherung und private Haftpflichtversicherung. Das sind die Sonderausgaben.

Gefahrene KM zum Arbeitsplatz und Ausgaben für neue Tastatur wegen GF: Werbungskosten auf Anlage N.

Kommentar von F2b1cdc1d6ec770fda6fc621f6f69413smallIgelauge am 11. April 2008 17:39

KvC, kann ich dir vielleicht meine Unterlagen zu senden und du machst das für mich?...lach

Kommentar von 2e84580079672d168b467a85fa165a4csmallunsuesslich am 11. April 2008 17:40

Hier die vollständige Anschrift:

Kaiser von China c/o Verena Forumsplatz 1 12345 Gutefragestadt

Kommentar von Simple_avatar7smallmitra54 am 11. April 2008 17:43

Gilt das für alle, die ihre EKSt.-Erklärung nicht auf die REihe kriegen?

Kommentar von 2e84580079672d168b467a85fa165a4csmallunsuesslich am 11. April 2008 17:48

Himmlischer Frieden

Lieber Alexander Berger,

die Beiträge auf gutefrage.net sind in deutscher Sprache abzugeben.

Liebe Grüsse

Ich

Kommentar von F2b1cdc1d6ec770fda6fc621f6f69413smallIgelauge am 11. April 2008 17:49

schrieb ich denn hebräisch? ;-)

Kommentar von 2e84580079672d168b467a85fa165a4csmallunsuesslich am 11. April 2008 17:49

Aber klar Mitra, einfach einpacken und wegschicken. (Ne Flasche Sekt mit dazu wäre nicht schlecht)

Kommentar von 2e84580079672d168b467a85fa165a4csmallunsuesslich am 11. April 2008 17:43

Antwort 2:

Geh mal auf www.elster.de, zíeh Dir das offizielle Proggie von der Finanzverwaltung (kostet nix). Das ist recht gut, enthält Erklärungen und Du kannst die Daten ohne Formular online verschicken.

Kommentar von F2b1cdc1d6ec770fda6fc621f6f69413smallIgelauge am 11. April 2008 17:45

nö :-(

Kommentar von F2b1cdc1d6ec770fda6fc621f6f69413smallIgelauge am 11. April 2008 17:44

war da nicht noch was mit Himmlischer Frieden oder sowas? ;-)

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 11. April 2008 18:38

In Deutschland verbietet das Steuerberatungsgesetz, dass nicht-Steuerberater steuerberaten.

Ähnlich wie bei Anwälten und Schornsteinfegern. seufz

Kommentar von 2e84580079672d168b467a85fa165a4csmallunsuesslich am 11. April 2008 19:09

JoWaKuh, ich bin doch Steuerberater und habe eine Kanzlei mit M. P..


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