Hallo ihr Wissenden,
hab da mal ne Frage:
Kann ein Selbständiger, der in 2007 für 6 Monate Arbeitslosengeld (freiwillige Weiterversicherung) bezogen hat für das ganze Jahr die Kosten für Arbeitszimmer, Telefon usw. steuerlich geltend machen oder nur für die Zeit vor und nach der Arbeitslosigkeit? Gewerbe lief während der Arbeitslosigkeit weiter - aber keine Umsätze.
Vorab danke für die Infos

Wenn es während der Arbeitslosigkeit weiter lief, dann ja..
Sag mal, wie oft kommt denn die Frage noch?
Bis mir ein netter Mensch eine befriedigende Antwort gibt. Auf solch wenig qualifizierte Kommentare kann ich sehr gut verzichten. Schau doch einfach in Beiträge, wo du helfen kannst.

Ich nehme mal an, dass das Gewerbe als Nebenerwerb betrieben wurde und wird. Da das Gewerbe nicht abgemeldet wurde, kann man die Kosten nach wie vor geltend machen. Unter Umständen kann aber das Finanzamt Abzüge wegen ALG machen. Die deutschen Gesetze sind aber so komplex, dass der Bescheid nachher von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter unterschiedlich ausfallen kann.