gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ


EK-Steuererklärung 2007

gefragt von nixaldi am 07.05.2008 um 21:28 Uhr

Hallo ihr Wissenden,

hab da mal ne Frage:

Kann ein Selbständiger, der in 2007 für 6 Monate Arbeitslosengeld (freiwillige Weiterversicherung) bezogen hat für das ganze Jahr die Kosten für Arbeitszimmer, Telefon usw. steuerlich geltend machen oder nur für die Zeit vor und nach der Arbeitslosigkeit? Gewerbe lief während der Arbeitslosigkeit weiter - aber keine Umsätze.

Vorab danke für die Infos


Reply


angelela
beantwortet von angelela am 7. Mai 2008 21:29
0x
Thumb_up

Wenn es während der Arbeitslosigkeit weiter lief, dann ja..


anonym
beantwortet von Regenmacher am 7. Mai 2008 21:33
0x
Thumb_up

Sag mal, wie oft kommt denn die Frage noch?

Kommentar von nixaldi am 7. Mai 2008 21:44

Bis mir ein netter Mensch eine befriedigende Antwort gibt. Auf solch wenig qualifizierte Kommentare kann ich sehr gut verzichten. Schau doch einfach in Beiträge, wo du helfen kannst.


Sascha manop M.
beantwortet von Sascha manop M. am 7. Mai 2008 21:33
0x
Thumb_up

Ich nehme mal an, dass das Gewerbe als Nebenerwerb betrieben wurde und wird. Da das Gewerbe nicht abgemeldet wurde, kann man die Kosten nach wie vor geltend machen. Unter Umständen kann aber das Finanzamt Abzüge wegen ALG machen. Die deutschen Gesetze sind aber so komplex, dass der Bescheid nachher von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter unterschiedlich ausfallen kann.




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.