Einzugsermächtigung kündigen (Unitymedia) ist das möglich?

6 Antworten

Das ist jederzeit möglich.

Auch ein Storno eines Betrages der aufgrund einer Einzugsermächtigung zustande kam, ist jederzeit möglich.

Klärung dann nur noch über Einzelüberweisung möglich. Und natürlich der Rest mit dem Schuldner schriftlich.

Natürlich. Es kann natürlich sein, dass als Folge dir der Anbieter selber fristgerecht kündigt.

Damit wäre ich sehr vorsichtig. Im übrigen würdest Du die Einzugsermächtigung widerrufen, nicht kündigen.

Zahlst Du per Überweisung oder Dauerauftrag, nehmen viele Unternehmen dafür eine Extragebühr, überweisst Du fehlerhaft, trägst Du sämtliche Kosten dafür.

Bei falscher Abbuchung durch erteilter Einzugsermächtigung hast Du 6 Wochen Zeit kostenfrei durch Deine Bank das Geld rückbuchen zu lassen, bist also immer auf der richtigen Seite.

Falsch, Extragebühren sind nicht zulässig da sie die Kundenrechte zu stark beschneiden. Damit handelt es sich um eine verbotene Klausel.

@kraftfahrzeug

Danke für den Hinweis, trotzdem zahlen Unmengen von Kunden diese Extragebühr, gerade bei Verträgen, die nur übers Internet laufen. Also Danke für den Hinweis nochmal.

Wäre nett, wenn Du für viele User noch den genauen Gesetzestext oder Paragrafen aufführen würdest.

Jederzeit.

Aber - es gibt zwei Arten von Einzugsermächtigungen.

Die eine heißt auch so, die kannst Du jederzeit widerrufen.

Die andere heißt Abbunchungserlaubnis - dabei muß man zur Bank und diese dem Gegenüber erteilen (und daran erkennst Du die auch, warst Du nicht bei der Bank, dann ist das so eine nicht) - diese kannst Du auch widerrufen, jedoch darf die Firma trotzdem alle Beträge abbuchen, deren rechnungslegung innerhalb des Erlaubniszeitraumes fallen.

Aber in beiden Fällen, mach das schriftlich und geh zur Bank und sag denen, von wem sie eine Einzugsermächtigung nicht mehr anerkennen sollen. Und schon läuft das.

Die Einzugsermächtigung kann widerrufen werden. Hierbei bedarf es einer empfangsbedürftigen Willenserklärung d.h. mit zugesendeten Widerruf ist die Einzugsermächtigung ungültig. Überweisungen sind dann vorzunehmen.

Dies ginge lediglich nur dann nicht wenn, vertraglich vereinbart ist dass außschließlich Lastschrift zu verwenden ist.

Ein Widerruf macht aber gar keinen Sinn, da Sie jede Lastschrift binnen 6 Wochen (in manchen Fällen auch länger) bei der Bank widerrufen können. Die Bank nimmt dann ohne Prüfung die Rückbuchung vor.