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Einzug einer Bereitstellungsgebühr, nach über einem Jahr, per Lastschrift. Ist das zulässig?

gefragt von Marichen3005 am 20.03.2009 um 11:30 Uhr

Mein Telefonanbieter hat nach über einem Jahr die Bereitstellungsgebühr für meinen Telefonanschluss, per Lastschrift eingezogen.

Kann er das ohne weiteres? Oder gibt es hierfür rechtlich festgesetzte Fristen, nach deren Ablauf der Kunde nicht mehr zur Zahlung verpflichtet ist?


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Frage beantworten


Smash
beantwortet von Smash am 20. März 2009 11:39
1x
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Verjährungsfrist 3 Jahre. §195 BGB.


Gruiten
beantwortet von Gruiten am 20. März 2009 11:51
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kommt leider immer mal wieder vor - da hats Probleme mit der Abrechnung gegeben. Die gebühren dürfen nachberechnet werden - verjährung wie smash geschrieben hat.

hast das nicht vorher schon bemerkt das keine Gebühren abgebucht werden? Hättest dich doch mal früher bei deinem Anbieter melden können, dann wärs schon eher aufgefallen. Du weisst doch das Grundgebühren anfallen und hast auch die Verantwortung, dich um deinen Vertrag zu kümmern. Ist also nicht nur dem Anbieter seine schuld.

Solltest du das nicht auf einmal zahlen können und es gibt ne Rücklastschrift, rede mal mit denen. Meisten machen die in so einem Fall eine Ratenzahlung (ausser T-Online, die sind stur)



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