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Einzelunterschrift beim Grundbuchamt (Haus), was passiert bei Scheidung?

gefragt von Marca am 29.11.2007 um 18:20 Uhr

Hallo Meine Frage bezieht sich auf einen Kollegen (verheiratet). Er wird im nächsten Jahr ein Haus kaufen. 1. Er erhält von seinen Eltern einen Erbvorbezug. 2. Er möchte im Grundbuchamt als allein. Eigetümer eingetragen werden. Was ist wenn sich die beiden trennen/scheiden lassen würden?

Wenn er als allein. Besitzer des Hauses sich scheiden lässt, was passiert mit dem Haus? Gehört trotzdem die hälfte des Hauses seiner Frau?Was ist mit dem Erbvorbezug? Soll er von vornherein das Haus über seine Eltern kaufen, als wären sie dann die Besitzer? Ich weiss meine Fragen sind ein bisschen kompliziert. Wie ist die Rechtslage für solche


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anonym
beantwortet von heidekraut am 29. November 2007 18:33
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Rechtslage ist immer individuell,daher besser einen Anwalt/Notar konsultieren.;denn nichts ist so wandelbar wie die Rechtssprechung!Nur um dir ein paar Stichwörter zu geben:Ehepaare = Gütertrennung, Ehevertrag, vorgezogenes Erbe=hängen da Bedingungen dran,Grundbuchamt allein =kein Problem,aber späterer Kredit wird bei knapper Kasse ein Problem wenn man allein ist;usw.mfg u.viel Erfolg

Kommentar von Marca am 29. November 2007 18:36

Falls die beiden sich scheiden lassen würden, könnte sie das Haus niemals halten. Scheinbar hat sie in der Ehe kein Geld gebracht und arbeiten tut sie auch nicht.


thebrain
beantwortet von thebrain am 29. November 2007 18:27
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normalerweise gilt, wer im grundbuch eingetragen ist, dem gehört das haus. wenn er sich scheiden lässt kann er das haus nur dann anteilig verlieren, wenn er es nach eheschließung überschrieben bekommen hat. dann kann es sein, das bei zugewinngemeinschaft auch der wert des hauses mit einbezogen wird. sicher bin ich mir allesdings nicht 100 prozentig.

Kommentar von Marca am 29. November 2007 18:33

Er meint zu wissen, dass bei einer Scheidung das Haus auch der Frau gehört, weil beim Kauf beide verheiratet waren. Egal ob er als allein. Besitzer im Grundbuch eingetragen ist. Stimmt das?

Kommentar von 7ee69ce6c4bf6d2090b5a7eacb9dfb43smallthebrain am 29. November 2007 18:47

bei einer scheidung ohne ehevertrag gilt der gesetzliche güterstand der zugewinngemeinschaft. das heißt das alles genau halbiert wird, was sich während der ehe an vermögen angesammelt hat. bzw. es wird rechnerisch herangezogen. sie hat praktisch nicht das recht auf das halbe haus sondern auf das halbe vermögen, was aber aufs selbe rauskommt.


Desirey38
beantwortet von Desirey38 am 30. Dezember 2007 09:21
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Ich kann das aus eigener Erfahrung sagen, dass ich nicht einen Cent von dem Haus erhalten habe. Alles fällt vom Gesetzgeber her der Person zu, die in dem Grundbuch steht. Das heißt, Dein Kollege hat gute Karten nur dann sollte er auch den Schneid haben, und von der Frau kein Geld für das Haus verlangen, denn sie schaut dann genauso dumm aus der Wäsche wie ich. Meine Familie und ich habe die Hälfte des Geldes gebracht mit Eigenleistungen noch ein Zusätzliches gegeben und sind mit 0,00 Euro raus. Da ist der Gesetzgeber gnadenlos. Vorallem wenn man dann noch so gutmütig war, wie ich und mit in den Darlehns drinnen gestanden bin.... ich weiß, ich war da unglaublich blöd.... und ich habe meine Lehre draus gezogen. Nur durch diverse Umstände konnte ich mich der Darlehens schließlich entziehen und bin Schuldenfrei.

Kommentar von Yellow500 am 14. Januar 2008 23:40

Hallo Desirey38 ich kann das garnicht glauben, weil viele sagen das die Frau die Hälfte bekommt. Ich bin in der gleichen Situation, nur ich bin eingetragen im Grundbuch und meine Frau hat bei dem Darlehensvertrag nicht mitunterschrieben oder gebürgt.Das ist mein Elternhaus (meine Eltern wohnen unten, ich alleine jetzt oben). Sie hat nichts mit in die Ehe gebracht und jetzt verlangt Sie die Hälfte.

Kommentar von 542256bbff40b6d49e6adf89d9fdef00smallDesirey38 am 15. Januar 2008 05:12

Ich kann Dir nur aus meiner Erfahrung erzählen, ich habe keinen Cent nichts von dem Haus bekommen, obwohl ich mit meiner Familie knapp 50% Geld reingesteckt habe.Die Aussage meines Anwaltes war:Sie stehen nicht im Grundbuch?Dann haben Sie keine Chance überhaupt etwas zu bekommen!Ich hatte kein Ehevertrag, nichts.Und da noch mehr Schulden auf dem Haus sind,als was eingezahlt ist,gab es auch keine Teilauszahlung. Wenn das Haus abbezahlt ist, da weiß ich selber leider nicht, was Deine Frau (Ex)noch erwarten kann. Ich schlage Dir vor, einen Anwalt zu konsultieren. Denn nur er kann, nach Einsicht aller Unterlagen am ehsten den Sachverhalt einschätzen und mit Dir abklären.


Luise
beantwortet von Luise am 29. November 2007 18:33
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Er unterschreibt beim Notar, der ihn hierzu beraten muss und kann. Das Grundbuchamt macht nur die Eintragung ins Grundbuch.

Kommentar von Marca am 29. November 2007 18:37

hab ich ihm auch geraten. Da ich absolut hiervon keine Ahnung habe. Danke für deine Antwort.


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