Einzelunternehmer / Freiberufler - 2 Dienstwagen möglich?

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Ja genau: 2 x ein Fahrtenbuch führen (dann kann man immer noch entscheiden, was am Günstigsten ist). Wie zuvor schon gesagt: ins gewillkürte Betriebsvermögen geht ein Wirtschaftsgut, sobald die betriebliche Nutzung mehr als 10 Prozent beträgt. Wahlentscheidung der Ermittlungsmethode für den Privatanteil kalenderjährlich, d.h. wenn Kostenquote nach Fahrtenbuch ungünstiger wie 1%-Regelung > dann diese verwenden. Aber: die 1%-Regelung geht nur, wenn der betriebliche Nutzungsanteil nachgewiesen über 50 Prozent liegt. Für den Nachweis dafür reicht eine einfache Aufzeichnung aller betrieblichen Fahrten über einen Vierteljahreszeitraum und die Angabe des Anfangs- und Endkilometerstandes! Bei betrieblicher Nutzung zwischen 10 und 50 Prozent geht nur Teilwertansatz (Quote nach Fahrtenbuch)!

Dass es grundsätzlich geht, beide Pkw im Betriebsvermögen zu führen, wurde bereits gesagt.

Eventuell ist es günstiger, mit dem alten Wagen im Privatvermögen zu fahren und die dienstlich gefahrenen Kilometer abzurechnen.

Wenn der alte Wagen mit den gefahrenen km abgerechnet werden soll, müsste er allerdings als Privatentnahme mit ggf. Buchgewinn aus dem BV entnommen werden.

Die Kosten abzuschätzen, welche besser sind, ist ein wenig knifflig. Da der Pkw aber bereits voll abgschrieben ist, kann es gut möglich sein, dass eine Abrechnung nach gefahrenen km besser ist als die 1%-Regelung. Außerdem spart es das nervige Fahrtenbuch für den zweiten Wagen.

Ja, das ist möglich, wenn das Fahrzeug zu mehr als 10% beruflich genutzt wird. Je nach Nutzungsverhältnis wird aber eine Nutzungsentnahme versteuert, Umsatzsteuer und Einkommensteuer.