Wie läuft das mit dem Räumungsurteil per einstweilig Verfügung mit Sofortvollzug beim Amtsgericht .

Kann man so pauschal, wie deine Frage ist, nicht beantworten. Kommt oft auf den Einzelfall drauf an. Trotz Sofortvollzug kann es aus bestimmten Gründen vorkommen, dass noch ca. 3 Wochen vergehen, ehe es dann tatsächlich passiert. Aber wie gesagt, dass kommt immer auf den Einzelfall an.
Also ich habe eine Whg angemietet zum 1 mai die jetztige mieterin hat selber gekündigt zieht aber nun nicht aus .ich muss natürlich auch aus meiner whg raus und suche jetzt nach möglichkeiten in meine whg rein zu kommen .Mein Vermieter leitet eine Räumungsklage ein aber diese dauert natürlich und eine schnellere lösung wäre mir natürlich lieber
teardrop1109 am 30. April 2009 19:22 Da hast du Recht, das kann dauern. Kann natürlich verstehen, dass du in die Wohnung möchtest. Wenn die Dame etwas betagter ist, kann es sogar noch länger als die von mir genannten 3 Wochen dauern - tut mir Leid, dass ich dir nichts anderes sagen kann. Vielleicht wird es ja doch schneller als gedacht:-)

Nette in Grün und Blau gekleidete Menschen begleiten dich zu deiner Wohnung, wo schon ein Transporter wartet, den viele fleißige Hände mit deinen Möbeln und sonstigen Besitztümern füllen. Deine Sachen werden abtransportiert und kostenpflichtig eingelagert, bei Gesundheitsgefährdung oder strafrechtlich relevanten Gegenständen auch entsorgt oder in der Asservatenkammer verwahrt.