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Einstweillige Verfügung

gefragt von septemberregen1 am 30.04.2009 um 19:09 Uhr

Wie läuft das mit dem Räumungsurteil per einstweilig Verfügung mit Sofortvollzug beim Amtsgericht .

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miete x 3.317 whg x 18

teardrop1109
beantwortet von teardrop1109 am 30. April 2009 19:12
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Kann man so pauschal, wie deine Frage ist, nicht beantworten. Kommt oft auf den Einzelfall drauf an. Trotz Sofortvollzug kann es aus bestimmten Gründen vorkommen, dass noch ca. 3 Wochen vergehen, ehe es dann tatsächlich passiert. Aber wie gesagt, dass kommt immer auf den Einzelfall an.


anonym
beantwortet von septemberregen1 am 30. April 2009 19:16
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Also ich habe eine Whg angemietet zum 1 mai die jetztige mieterin hat selber gekündigt zieht aber nun nicht aus .ich muss natürlich auch aus meiner whg raus und suche jetzt nach möglichkeiten in meine whg rein zu kommen .Mein Vermieter leitet eine Räumungsklage ein aber diese dauert natürlich und eine schnellere lösung wäre mir natürlich lieber

Kommentar von C7c9dab8f458606bbf23e9f4b4aba726smallteardrop1109 am 30. April 2009 19:22

Da hast du Recht, das kann dauern. Kann natürlich verstehen, dass du in die Wohnung möchtest. Wenn die Dame etwas betagter ist, kann es sogar noch länger als die von mir genannten 3 Wochen dauern - tut mir Leid, dass ich dir nichts anderes sagen kann. Vielleicht wird es ja doch schneller als gedacht:-)


Trilobit
beantwortet von Trilobit am 30. April 2009 19:14
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Nette in Grün und Blau gekleidete Menschen begleiten dich zu deiner Wohnung, wo schon ein Transporter wartet, den viele fleißige Hände mit deinen Möbeln und sonstigen Besitztümern füllen. Deine Sachen werden abtransportiert und kostenpflichtig eingelagert, bei Gesundheitsgefährdung oder strafrechtlich relevanten Gegenständen auch entsorgt oder in der Asservatenkammer verwahrt.


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