Habe in der Nacht zum Sonntag um 01:25 Uhr einen Strafzettel bekommen, wo ständig die Leute abgezockt werden von der Polizei.
Möchte jetzt einmal probieren ob es sich lohnt in Einspruch zu gehen. Als Begründung habe ich mir überlegt das Arbeitszeitgesetz bei der zuständigen Polizei anzuwenden.
Sonntagsarbeit ist ja Genehmigungspflichtig außer bei verschiedenen Berufszweigen u.a. Polizei.
Laut § 10 Abs. 1.2 (zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der Funktionsfähigkeit von Gerichten und Behörden und für Zwecke der Verteidigung).
Wie ist das bei solchen Straßen wo nur abgezockt wird. Kann man es versuchen, da es ja nichts mit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu tun hat.
Was meint ihr?
Fürchte, das ist Geldverschwendung und am Ende mußt Du das 3-fache zahlen. Du wirst auch kaum einen Rechtsanwalt finden, der gegen die Obrigkeit angehen wird. War der Strafzettel denn nicht berechtigt? Das wäre ein Argument.

Du möchtest dem Ordnungsamt oder der Polizei in einem Einspruch erzählen, dass das ausgesprochene Verwarnungsgeld nichts mit öffentlicher Ordnung zu tun hat? Viel Erfolg. Die werden sich von Deinem Einspruch sicher nicht beeindrucken lassen und freuen sich über die zusätzliche Einnahme! Letztendlich hast Du doch den Fehler begangen - öffentliche Ordnung hin oder her!
wenn Du viel Geld und Zeit verschwenden möchtest kannst Du es ja mal versuchen.

Einspruch gegen die Staatskasse, na kannste ja probieren. Außerdem kann ich nur sagen, selber schuld. Polizei zockt uns ab? Warum parkste da dann?

Ok, sagen wir mal, Sonntagsarbeit ist genehmigungspflichtig. Wer muß das genehmigen - du?? Nein, der entsprechende Personalrat.
Da der ruhende Verkehr (parkende Autos usw) auch am Wochenende überwacht werden soll und muß, wird der entprechende Betriebs- oder Personalrat diese Einsätze auch genehmigt haben. Wenn gewisse Randbedingungen eingehalten sind, hat nämlich de Betriebs- oder Personalrat keine Handhabe, in manchen Fällen eine Zustimmung zu versagen.
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Alles in allem, mit deinen Argumenten hast du verdammt schlechte Karten.
Das Gewerbeaufsichtsamt muss den ganzen Spaß genehmigen.

Worauf beruht dein Einspruch? Darauf das die Polizei dir ein Strafzettel verpasst hat? Fakt ist du hast eine Ordnungswidrigkeit begangen obwohl eine Ausschilderung auf das Parkverbot hingewiesen hat.Und das mit der Abzocke ist doch wohl eher eine Subjektive Wahrnehmung des Ertappten.Mein Rat zahl das Ticket und gebe dir mehr mühe beim Parken.

Wenn ich sowas schon höre........
Kam der Strafzettel vom zuständigen Ordnungsamt der Gemeinde/Stadt oder wirklich von der Polizei?
Da Du ja offensichtlich ordnungswidrig geparkt hast (sonst hätte es ja keinen Strafzettel gegeben), ist die Behörde ja nur ihrer Aufgabe nachgekommen, nämlich die öffentl. Ordnung wiederherzustellen.
Wer falsch parkt, muss auch damit rechnen dafür zahlen zu müssen.
Von der Polizei, da ja das Ordnungsamt bei uns in der Kleinstadt am Weekend nicht arbeitet. Was ich nicht verstehe, dass der Zahlungsbeleg an das Ordnungsamt überwiesen werden soll und nicht an die Staatskasse, wie sonst üblich bei Strafzettel die die Polizei ausschreibt.
PepsiMaster am 5. Dezember 2008 14:23 Hmm.. sehr seltsam wenn es wirklich die Polizei war und dann auf dem Überweisungsträger die Gemeinde als Empfänger steht.
Weiß ja nicht wo Du herkommst, kann sein, dass es da besondere Regelungen gibt, in Hessen gehen die Verwarngelder immer ans Land wenn die Ordnungswidrigkeit von der Polizei verfolgt wurde. In meiner Kleinstadt verteilt das Ornungsamt auch am Wochenende Zettel...
Aber egal ob Polizei oder Hilfspolizei/Ordnungsamt, mit einem Widerspruch wg. der Nachtzeit wirst Du scheitern, da die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten/Falschparkern auch zu den Aufgaben der Gefahrenabwehr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung gehört..
Also auf dem Überweisungsträger ist der Stempel vom Polizeirevier Westsachsen und die Überweisung geht an das Landratsamt Nordsachsen. Ist schon alles lustig langsam.

Es ist zur Aufrechterhaltung der Ordnung! Wenn da eine Geschwindigkeitsbegrenzung ist, gehört deren Einhaltung zur Ordnung! Auch nachts um halb zwei - egal ob das sinnvoll ist oder nicht!
hast du genügend im Sparstrumpf ? gehe bis zum Oberlandesgericht!
Wer einen Strafzettel bekommen hat, sollte ihn auch bezahlen, denn wenn man einen Fehler gemacht hat, sollte man dafür auch geradestehen, oder das Autofahren lernen.

Probieren kann mans immer :) Viel Glueck!