Habe in der Nacht zum Sonntag um 01:25 Uhr einen Strafzettel bekommen, wo ständig die Leute abgezockt werden von der Polizei.
Möchte jetzt einmal probieren ob es sich lohnt in Einspruch zu gehen. Als Begründung habe ich mir überlegt das Arbeitszeitgesetz bei der zuständigen Polizei anzuwenden.
Sonntagsarbeit ist ja Genehmigungspflichtig außer bei verschiedenen Berufszweigen u.a. Polizei.
Laut § 10 Abs. 1.2 (zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der Funktionsfähigkeit von Gerichten und Behörden und für Zwecke der Verteidigung).
Wie ist das bei solchen Straßen wo nur abgezockt wird. Kann man es versuchen, da es ja nichts mit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu tun hat.
Was meint ihr?
Das Gewerbeaufsichtsamt muss den ganzen Spaß genehmigen.