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Einspruch Strafzettel!

gefragt von paulronny am 24.11.2008 um 14:28 Uhr

Habe in der Nacht zum Sonntag um 01:25 Uhr einen Strafzettel bekommen, wo ständig die Leute abgezockt werden von der Polizei.

Möchte jetzt einmal probieren ob es sich lohnt in Einspruch zu gehen. Als Begründung habe ich mir überlegt das Arbeitszeitgesetz bei der zuständigen Polizei anzuwenden.

Sonntagsarbeit ist ja Genehmigungspflichtig außer bei verschiedenen Berufszweigen u.a. Polizei.

Laut § 10 Abs. 1.2 (zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der Funktionsfähigkeit von Gerichten und Behörden und für Zwecke der Verteidigung).

Wie ist das bei solchen Straßen wo nur abgezockt wird. Kann man es versuchen, da es ja nichts mit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu tun hat.

Was meint ihr?

18 Stimmen : Chance steht gut (2) ; Chance steht schlecht (13) ; sollte man mal versuchen (3)
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Auto x 22.825 Verkehr x 1.846

anonym
beantwortet von 338194 am 24. November 2008 14:32
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Fürchte, das ist Geldverschwendung und am Ende mußt Du das 3-fache zahlen. Du wirst auch kaum einen Rechtsanwalt finden, der gegen die Obrigkeit angehen wird. War der Strafzettel denn nicht berechtigt? Das wäre ein Argument.

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Maximus40
beantwortet von Maximus40 am 24. November 2008 14:32
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Du möchtest dem Ordnungsamt oder der Polizei in einem Einspruch erzählen, dass das ausgesprochene Verwarnungsgeld nichts mit öffentlicher Ordnung zu tun hat? Viel Erfolg. Die werden sich von Deinem Einspruch sicher nicht beeindrucken lassen und freuen sich über die zusätzliche Einnahme! Letztendlich hast Du doch den Fehler begangen - öffentliche Ordnung hin oder her!

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Eppendorf
beantwortet von Eppendorf am 24. November 2008 14:30
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anonym
beantwortet von Mietnormade am 24. November 2008 14:30
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wenn Du viel Geld und Zeit verschwenden möchtest kannst Du es ja mal versuchen.

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djfreiflug
beantwortet von djfreiflug am 24. November 2008 14:30
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Einspruch gegen die Staatskasse, na kannste ja probieren. Außerdem kann ich nur sagen, selber schuld. Polizei zockt uns ab? Warum parkste da dann?

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Franticek
beantwortet von Franticek am 27. November 2008 01:47
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Ok, sagen wir mal, Sonntagsarbeit ist genehmigungspflichtig. Wer muß das genehmigen - du?? Nein, der entsprechende Personalrat.

Da der ruhende Verkehr (parkende Autos usw) auch am Wochenende überwacht werden soll und muß, wird der entprechende Betriebs- oder Personalrat diese Einsätze auch genehmigt haben. Wenn gewisse Randbedingungen eingehalten sind, hat nämlich de Betriebs- oder Personalrat keine Handhabe, in manchen Fällen eine Zustimmung zu versagen.
.
Alles in allem, mit deinen Argumenten hast du verdammt schlechte Karten.

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Kommentar von paulronny am 5. Dezember 2008 14:08

Das Gewerbeaufsichtsamt muss den ganzen Spaß genehmigen.


schlossgeist
beantwortet von schlossgeist am 25. November 2008 19:07
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Escort
beantwortet von Escort am 25. November 2008 04:02
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Worauf beruht dein Einspruch? Darauf das die Polizei dir ein Strafzettel verpasst hat? Fakt ist du hast eine Ordnungswidrigkeit begangen obwohl eine Ausschilderung auf das Parkverbot hingewiesen hat.Und das mit der Abzocke ist doch wohl eher eine Subjektive Wahrnehmung des Ertappten.Mein Rat zahl das Ticket und gebe dir mehr mühe beim Parken.

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PepsiMaster
beantwortet von PepsiMaster am 24. November 2008 22:27
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Wenn ich sowas schon höre........

Kam der Strafzettel vom zuständigen Ordnungsamt der Gemeinde/Stadt oder wirklich von der Polizei?

Da Du ja offensichtlich ordnungswidrig geparkt hast (sonst hätte es ja keinen Strafzettel gegeben), ist die Behörde ja nur ihrer Aufgabe nachgekommen, nämlich die öffentl. Ordnung wiederherzustellen.

Wer falsch parkt, muss auch damit rechnen dafür zahlen zu müssen.

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Kommentar von paulronny am 5. Dezember 2008 14:10

Von der Polizei, da ja das Ordnungsamt bei uns in der Kleinstadt am Weekend nicht arbeitet. Was ich nicht verstehe, dass der Zahlungsbeleg an das Ordnungsamt überwiesen werden soll und nicht an die Staatskasse, wie sonst üblich bei Strafzettel die die Polizei ausschreibt.

Kommentar von B7abd7fa3af296e1febf6a1f18708807smallPepsiMaster am 5. Dezember 2008 14:23

Hmm.. sehr seltsam wenn es wirklich die Polizei war und dann auf dem Überweisungsträger die Gemeinde als Empfänger steht.

Weiß ja nicht wo Du herkommst, kann sein, dass es da besondere Regelungen gibt, in Hessen gehen die Verwarngelder immer ans Land wenn die Ordnungswidrigkeit von der Polizei verfolgt wurde. In meiner Kleinstadt verteilt das Ornungsamt auch am Wochenende Zettel...

Aber egal ob Polizei oder Hilfspolizei/Ordnungsamt, mit einem Widerspruch wg. der Nachtzeit wirst Du scheitern, da die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten/Falschparkern auch zu den Aufgaben der Gefahrenabwehr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung gehört..

Kommentar von paulronny am 5. Dezember 2008 14:29

Also auf dem Überweisungsträger ist der Stempel vom Polizeirevier Westsachsen und die Überweisung geht an das Landratsamt Nordsachsen. Ist schon alles lustig langsam.


Norwegenadler
beantwortet von Norwegenadler am 24. November 2008 18:24
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RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 24. November 2008 14:40
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Es ist zur Aufrechterhaltung der Ordnung! Wenn da eine Geschwindigkeitsbegrenzung ist, gehört deren Einhaltung zur Ordnung! Auch nachts um halb zwei - egal ob das sinnvoll ist oder nicht!

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anonym
beantwortet von Sweety2004 am 24. November 2008 14:36
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abgestimmt für: Chance steht gut

Babsi1985
beantwortet von Babsi1985 am 24. November 2008 14:33
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zickenalarm86
beantwortet von zickenalarm86 am 24. November 2008 14:32
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anonym
beantwortet von newcomer am 24. November 2008 14:31
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hast du genügend im Sparstrumpf ? gehe bis zum Oberlandesgericht!

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Joker49
beantwortet von Joker49 am 24. November 2008 14:31
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Wer einen Strafzettel bekommen hat, sollte ihn auch bezahlen, denn wenn man einen Fehler gemacht hat, sollte man dafür auch geradestehen, oder das Autofahren lernen.


fcbayern
beantwortet von fcbayern am 24. November 2008 14:29
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medic
beantwortet von medic am 24. November 2008 14:29
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smintkiss
beantwortet von smintkiss am 24. November 2008 14:29
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Probieren kann mans immer :) Viel Glueck!

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