Goettlich4 am 20.04.2009 um 21:24 Uhr
Mein Mann ist auf Montage und sein Arbeitgeber gibt jedes Jahr auf der Lohnsteuerbescheinigung einen Betrag bei "Doppelte Haushaltsführung" an, richtig wäre aber der Eintrag bei "auswärtiger Tätigkeit". Die vergangenen Jahre habe ich den Betrag dann einfach immer in der eigentlich richtigen Zeile angegeben. Dieses Jahr hat nun das Finanzamt zum 1. Mal die Fahrtkosten nicht anerkannt. Jetzt hab ich erstmal pauschal Einspruch eingereicht und die Frage ist nun, wie gehts weiter? Der Arbeitgeber sagt, er trägt diesen Betrag bei all seinen Arbeitnehmern immer dort ein (was aber nicht richtig ist, da es keine doppelte Haushaltsführung, sondern Auswärtstätigkeit ist). Was können wir nun machen?
Erstmal die Fahrtkosten ganz genau aufschlüsseln: d.h. welcher Zeitraum, wo gewesen, wieviel km. Daraus ergeben sich die Fahrtkosten, dann kannst du noch Übernachtungskosten (möglichst mit Quittungen) angeben und einen Verpflegungsmehraufwand (mehr als 8 h, mehr als 14h und 24h Stunden Abwesenheit von zu Hause aus (muss aber mehr als 30 km weg sein). Oder war dein mann immer am gleichen Ort? Dann zählt die Miete und die wöchentliche Heimfahrt zur doppelten haushaltsführung, und die Fahrtkosten von der 2. Wohnung bis zur Arbeitsstelle als ganz normaler Weg zur Arbeit. Das bitte ganz genau unterscheiden. Das alles übersichtlich auf einen großen Zettel, alles zusammen addieren und zum Schluß die Erstattung des Arbeitgebers abziehen. Die Summe erscheint dann in der Anlage N bei Fahrtkosten oder doppelter Haushaltsführung oder auch bei den sonstigen Werbungskosten mit dem Hinweis "Siehe Anlage" und dem errechneten noch abzugsfähigen Werbungskosten. Ich mache das schon seit 18 Jahren so, und noch nie hat sich ein FA über falsche Zuordnungen mokkiert.
Ähm wie oft und wie lang ist denn dein Mann auf MOntage? Bei uns galt das nämlich schon als "doppelte Haushaltsführung" und damit sind dann die Fahrtkosten auf jeden Fall angerechnet!

"Jetzt hab ich erstmal pauschal Einspruch eingereicht"
Beim FA? - schon mal gut.
Und jetzt vom AG eine korrekte Lohnsteuerbescheinigung anfordern (dabei Frist von 14 Tagen setzen!)
Danach alle 2 Tage dort anrufen.

Dann muss der Ag es richtig machen, da kann ja das FA nix für wenn er es falsch macht