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Einspruch einlegen wegen Pendlerpauschale?

gefragt von BieneMeier am 29.12.2008 um 1:07 Uhr

Bevor das Urteil über die Frage der Pendlerpauschale gefallen war, hatte ich bereits meinen Steuerbescheid für 2007 eingereicht. Muss ich, damit die Änderung greift und ich die ersten 20 km nachträglich berechtnet bekomme Einspruch einlegen? Wenn ja, wie mache ich das?


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Lursa
beantwortet von Lursa am 29. Dezember 2008 01:10
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Wenn Du Deine gefahrenen KM bereits angegeben/geltend gemacht hast, brauchst Du nichts mehr machen. Falls nicht, musst Du beim Finanzamt ein spezielles Formular beantragen.


Bergbaer
beantwortet von Bergbaer am 29. Dezember 2008 01:10
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Soweit mir bekannt ist, machen das die Finanzämter automatisch. (wer´s glaubt, daß Beamte automatisch arbeiten?) Also ich denke, Du mußt nichts machen. Es kann aber eine Weile dauern, bis Du das Geld auf Deinem Konto hast.


Jardinieri81
beantwortet von Jardinieri81 am 29. Dezember 2008 01:10
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Nein, bis März 2009 solltest Du automatisch eine Nachzahlung von deinem Finanzamt auch deimem Konto haben. Evtl bekommst Du dies durch dein Finanzamt auch nochmals schriftlich mitgeteilt. Du musst also keinen Einspruch einlegen. Sollte bis ende April kein Geld eingetroffen sein, kannst Du ja mal kurz nachfragen.


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 29. Dezember 2008 01:11
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wenn du die Km schon angegeben hast bei der Steuererklärung, mußt du jetzt nichts mehr machen, das geht von alleine seinen Weg. Ansonsten geht dern Einspruch per Brief ans Finanzamt. Dafür ist keine bestimmte Form vorgeschrieben.


anonym
beantwortet von 58erWolfgaeng am 29. Dezember 2008 01:11
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habe diesbezüglich gerade einen Tipp verfasst... Schau nach - du musst aber nichts unternehmen - geschieht alles von Amts wegen!

Kommentar von 7d9ff7b0d33e227f435308ed73c053a4smallcollo am 29. Dezember 2008 01:14

nicht wenn der Bescheid nicht unter Vorbehalt erging.

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 29. Dezember 2008 01:44

Wenn auf Vorbehalt, dann mußt Du níchts unternehmen, kann aber dauern bis das Geld wieder an Dich zurückgeht. Wenn nicht auf Vorbehalt, dann mußt Du es beim Finanzamt mit einem speziellen Formular geltend machen.


collo
beantwortet von collo am 29. Dezember 2008 01:13
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wenn der Bescheid nicht unter Vorbehalt erteilt wurde, dann auf jeden Fall ja.

Brief mit folgendem Text: "Hiermit lege ich gegen den Einkommensteuerbescheid 2009 vom TT MM JJJJ frist-und formgerecht Einspruch ein. Der Einspruch richtet sich gegen die Behandlung der Pendlerpauschale. Ich verweise auf die aktuelle Rechtssprechnung".

Unterschrift nicht vergessen. Mehr braucht man nicht zu schreiben.


antola61
beantwortet von antola61 am 30. Dezember 2008 09:47
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wenn du deine vollen Kilometer angegeben hattest, dann schau zur Sicherheit mal in die Erläuterungen auf deinem Bescheid - da sollte das Thema angesprochen sein... dann kriegst dus automatisch! Sonst würd ich im FA anrufen und fragen...


antola61
beantwortet von antola61 am 30. Dezember 2008 09:47
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