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Einsicht in meine Patientenunterlagen! Muss man dafür wirklich etwas zahlen?

gefragt von rogerro am 07.02.2008 um 12:16 Uhr

Kann es denn wirklich sein, dass ich dafür bezahlen muss?


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HerrLich
beantwortet von HerrLich am 7. Februar 2008 12:18
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Natürlich kann es sein, dass Dein Hausarzt dafür Geld verlangt. Nämlich in dem Moment, wo ihm Kosten entstehen, z.B. durch Anfertigung von Kopien etc.

Kommentar von Simple_avatar6smallBUOpfer am 8. Februar 2008 06:59

€ 0,50 sind pro DinA4 Kopie angemessen (Urteil auf Anfrage)


Peter4711
beantwortet von Peter4711 am 7. Februar 2008 12:19
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Für die blosse Einsicht in seinen Praxisräumen kann / darf er sicherlich kein Geld verlangen. Anders sieht es (vgl. HerrLich) aus, wenn Du von Ihm Kopien von verschiedenen Sachen haben möchtest.


Shira
beantwortet von Shira am 7. Februar 2008 12:22
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Solange er dir daraus vorliest nicht. Ansonsten siehe Antwort von Frau HerrLich.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 7. Februar 2008 12:26

Lach, ich stelle mir das gerade vor. DH


Wolfgang Joost
beantwortet von Wolfgang Joost am 7. Februar 2008 12:19
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Verlangt dein Hausarzt dafür Geld? das kann nicht sein.


anonym
beantwortet von wissbaer am 7. Februar 2008 12:20
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Jeder Patient hat das Recht, seine Krankenakte beim Arzt oder im Krankenhaus einzusehen. Wer seine Akte kopieren lässt, muss dafür jedoch zahlen.


tradaix
beantwortet von tradaix am 7. Februar 2008 14:00
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Röntgenbilder gehören dem Arzt

R+V-Infocenter: Patienten können Krankenakte einsehen und Befund kopieren – nach Röntgenpass fragen

Wiesbaden, 21. November 2005. Jeder Deutsche wird einmal pro Jahr geröntgt oder mit anderen Verfahren von innen betrachtet – so die Statistik. Viele Patienten wollen dabei die Strahlenbelastung möglichst gering halten. Doch können sie ihre Röntgenbilder einfach mitnehmen, wenn sie den Arzt wechseln? Ja klar, meinten mehr als zwei Drittel der Deutschen bei einer aktuellen Umfrage des Infocenters der R+V Versicherung. Doch das ist ein Irrtum, denn Röntgenbilder gehören dem Arzt - wie andere Krankenunterlagen auch. Allerdings haben Patienten das Recht, ihre eigenen Akten einzusehen und Arztberichte und Befunde zu kopieren.

Grundsätzlich gilt: Ärzte und Kliniken müssen Behandlungen dokumentieren und alle Krankenunterlagen aufbewahren – und damit auch die Röntgenbilder. Deshalb dürfen sie dem Patienten die Bilder nicht ganz überlassen. Wenn ein anderer Arzt die Behandlung fortsetzt, kann er die Unterlagen jedoch anfordern. Das vermeidet unnötige und belastende Doppeluntersuchungen. Heute kopieren immer mehr radiologische Praxen die Aufnahmen für die Patienten auf CD-ROM oder DVD - meist gegen eine Gebühr von fünf bis zehn Euro. Ist das nicht möglich, kann der Röntgenpass helfen. Darin tragen Kliniken und Ärzte alle Aufnahmen ein. So ist auch nach Jahren noch nachvollziehbar, wo ältere Röntgenbilder angefordert werden können.

(RuV.de)




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