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Einseitige Leistungsbestimmung im Vertrag mit Stromanbieter rechtens?

gefragt von TonyM am 19.07.2009 um 18:21 Uhr

Darf der Anbieter eine einseitige Leistungsbestimmung treffen, um zB die Preise erhöhen zu können?

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Recht x 34.942 Vertrag x 1.844 Stromanbieter x 198 Einseitige Leistungsbestimmung x 1

anonym
beantwortet von faewi am 20. Juli 2009 13:51
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§ 315 BGB

Bestimmung der Leistung durch eine Partei (1) Soll die Leistung durch einen der Vertragschließenden bestimmt werden, so ist im Zweifel anzunehmen, dass die Bestimmung nach billigem Ermessen zu treffen ist.

(2) Die Bestimmung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem anderen Teil.

(3) Soll die Bestimmung nach billigem Ermessen erfolgen, so ist die getroffene Bestimmung für den anderen Teil nur verbindlich, wenn sie der Billigkeit entspricht. Entspricht sie nicht der Billigkeit, so wird die Bestimmung durch Urteil getroffen; das Gleiche gilt, wenn die Bestimmung verzögert wird.


anonym
beantwortet von Weigan am 19. Juli 2009 18:24
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Laut einem aktuellen BGH-Urteil wurde gerade das verworfen. Wenn der Anbieter so etwas in den Vertrag schreibt, hat man das Recht erneute Erhöhungen nicht bezahlen zu müssen. Wenn Vorbehalte gegen vorherige Erhöhungen geltend gemacht wurden, kann man sogar das zuviel Gezahlte zurückverlangen.


Bubumann66
beantwortet von Bubumann66 am 19. Juli 2009 18:24
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Nein, darf er nicht zumindestens nicht bei einer Privatperson. Wie es bei Firmen aussieht, weiß ich leider nicht.


anonym
beantwortet von Reanne am 19. Juli 2009 18:23
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Nur wenn er auch eine Reduzierung reinschreibt.


anonym
beantwortet von Saarland60 am 19. Juli 2009 18:23
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Gibs zu, Du hast vor ein paar Tagen ferngesehen.


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