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Einschreiben? Was kann das sein ?

gefragt von simvolpsimvolp am 30.03.2009 um 16:55 Uhr

Hallo

Ich habe ein Einschreiben per Post gekrigt war aber nicht da und muss es jetzt bei der Post abholen! Was kann das Einschreiben sein ? Ich habe noch nie eine solche Art von Brief/Post bekommen?


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Einschreiben (103)
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GerdaG
beantwortet von GerdaG am 30. März 2009 16:56
10x
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Der Absender legt Wert darauf, dass Du den Brief erhältst, daher die Einschreibeform.

Was hast Du ausgefressen?


Brytta
beantwortet von Brytta am 30. März 2009 16:56
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Kommentar von Simple_avatar5smallDrachenbaum am 30. März 2009 17:00

Ein Strafzettel?

Kommentar von D986512f77f5c5eb4c3dbd441bda7b1asmallBrytta am 30. März 2009 17:07

stimmt - das könnte auch noch per Einschreiben ins Haus flattern :-)


YuLy42
beantwortet von YuLy42 am 30. März 2009 16:56
3x
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kristallkugelzück

Es ist eiiin

.

.

.

Brief!


Lockenzaehler
beantwortet von Lockenzaehler am 30. März 2009 16:57
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Du musst den Erhalt per Unterschrift bestätigen - kommt öfter vor. Also keine Angst^^


patricia96
beantwortet von patricia96 am 30. März 2009 16:57
1x
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das kann alles mögliche sein, am ehesten von einem Amt, der Absender möchte sicher gehen, das du den brief auch erhalten hast, nimm beim abholen deinen ausweis mit !!!


ttempelhueter
beantwortet von ttempelhueter am 30. März 2009 16:56
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hast du was verbrochen?


anonym
beantwortet von Brummli am 30. März 2009 16:56
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Lotteriegewinn?


anonym
beantwortet von daevers am 30. März 2009 16:57
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Deine Kündigung


holsch
beantwortet von holsch am 30. März 2009 16:57
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mach auf, mach ein bild, stelle es hier rein, dann sage ich Dir was es ist ;-)


anonym
beantwortet von Regenmacher am 30. März 2009 16:57
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Hole es ab, dann weißt du es.....und dann kannst du es uns erzählen.

Sollen wir das in dieser Reihenfolge machen? Wir bleiben auch alle am PC und warten bis du zurück kommst.


sonnenlady
beantwortet von sonnenlady am 30. März 2009 16:58
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Irgendeine Info, die dich auf jeden Fall erreichen soll.

Alles Mögliche. Wertmarken, Scheidungsbegehren...

Auf jeden Fall wirds kein Mahnbescheid sein. Der gilt schon als zugestellt, wenn er im Briefkasten abgepflockt wird. :-)


gini0101
beantwortet von gini0101 am 30. März 2009 16:59
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ein brieflein, das du unbedingt holen solltest. der absender sichert sich so ab, das du es erhältst.


Chamaeleon1205
beantwortet von Chamaeleon1205 am 30. März 2009 17:04
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geh einfach zur post und hole ihn ab, dann weißt du es.


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