Maultier am 27.11.2008 um 12:01 Uhr
Hallo. Was ist besser/sicherer: ein Einschreiben per Rückschein oder ein Einschreiben per Posteinwurf auf die Reise zu schicken? Es geht um eine Wohnungskündigung von Seitens der Mieter.
Kennt jemand (ohne das er suchen muss, denn das kann ich dann auch selbst machen) die dafür entstehenden Kosten? Gibt es Unterschiede in der Zustelldauer?
Danke schonmal für Antworten.
bengelch

einschreiben per rückschein. weil dann hast ne unterschrift das er es in die hand gedrückt bekommen hat. wenn es im briefkasten liegt kann die ausrede kommen, hat der nachbar raus.
Kosten findest Du auf der Seite der Post.
Einwurfeinschreiben hat den nicht zu unterschätzenden Vorteil, daß einfach der Einwurf vom Postboten registriert wird. Damit gilt der Brief als zugestellt.
Beim Rückschein-Einschreiben braucht der Postbote die Unterschrift des Empfängers - und was, wenn der einfach Deinen Brief nicht annehmen möchte?
Maultier am 27. November 2008 12:05 Das ist hier nicht zu befürchten. DANKE
Na was im Brief drin war ist dann aber auch noch nicht zweifelsfrei geklärt. Nur das was eingeworfen wurde wird bestätigt. Könnte auch ein weißes Blatt sein.
Na ja - das ist aber weder mit noch ohne Rückschein geklärt, Mietnormade.
Dann müßtest Du dem Vermieter die Kündigung persönlich überreichen und Dir bestätigen lassen.
Alternativ empfehle ich aber eh immer den persönlichen Boten: ein Bekannter, der mir beim Eintüten des Briefs zuschaut und den Brief dann beim Empfänger einwirft. Er sollte sich dann noch eine Notiz machen.
Ist halt nur blöd, wenn der Empfänger zu weit weg wohnt.
Maultier am 27. November 2008 12:13 Genau an dem zu weit weg wohnen scheitert die persönliche Übergabe.
Malkia am 27. November 2008 12:11 Das ist richtig, das Einwurf-Einschreiben. DH
mit rückschein ist sicherer dann muss der empfänger unterschreiben das er den brief erhalten hat und ihr bekommt einen nachweis. einwurf ist einwurf, auch wenn er beim falschen eingeworfen wurde, und ihr habt dann keinerlei nachweis. mit den kosten kann ich dir leider nicht helfen.
Beim Rückschein-Einschreiben kann der Empfänger auch die Annahme verweigern - und dann hat er nachweislich nichts bekommen.
dingsvomdach am 27. November 2008 12:05 das ist korrekt aber warum sollte er die Annahme verweigern? Es entstehen ja für ihn keine Portokosten.Außer der Empfänger befürchtet eine böse Nachricht....
eben
Maultier am 27. November 2008 12:16 Wir haben ja schon mit ihm gesprochen. Es geht nur noch darum, das unser Schreiben auch wirklich unwiederruflich in seine Hände gelangt.
wernilein am 27. November 2008 12:11 und genau so ging,s mir..hab ich dann von der Post zurück bekommen und der gegner sagt vor Gericht..ich habe nicht,s bekommen..zum Glück hatte ich die Belege über die Einschreiben.
MarcSu am 27. November 2008 12:16 Die Verweigerung der Annahme eines Einschreibebriefes würde auf unseriöse Geschäftsgebaren hinweisen und die läßt sich so schnell niemand unterstellen. Deshalb ist damit zu rechnen, daß auch unterschrieben wird.

Rückschein, dann bist du dir ganz sicher und du hast einen Nachweis, dass der Brief angekommen ist.
Beim Rückschein-Einschreiben kann der Empfänger auch die Annahme verweigern - und dann hat er nachweislich nichts bekommen.

Rückschein...so ist sicher das es der Empfänger in der Hand gehalten hat!
Beim Rückschein-Einschreiben kann der Empfänger auch die Annahme verweigern - und dann hat er nachweislich nichts bekommen.

Da würde ich immer ein Einschreiben mit Rückschein schicken , zu deiner eingene Sicherheit .

3,85 für einschreiben mit rückschein + normales porto (briefmarke)

Einschreiben mit Rueckschein, dass musst Du nicht erst anfragen oder recherchieren lassen, ob die Sendung angekommen ist und hast schnell die Gewissheit.

Besser ist per Übergabeschein, oder so ähnlich. Frag bei der Post nach. Ist immer besser und sicherer.
Malkia am 27. November 2008 12:09 Habe mich vertan, es ist das Einwurf-Einschreiben, wie hier schon einige geraten haben.
Das Einwurf-Einschreiben gelangt mit dem Einwurf in den Machtbereich des Empfänders. Dieser Einwurf wird mit dem Auslieferungsbeleg von der Post dokumentiert.

Mit dem Rückschein hast Du einen Beleg, daß der Adressat tatsächlich den Brief in Empfang genommen hat.
Beides ist gleich sicher. Kannst auch einfach einen Brief nehmen. Die Verlustwahrscheinlichkeit ist immer 1/100 Mio.

ich würde es mit Unterschrift des Empfängers machen,kostet 2,05Euro bei einem Standartbrief und ist im Notfall vor Gericht zulässig.Zustellung dauert laut Post ein Tag.
Einschreiben mit rückschein, ist eigentlich immer am besten. Ich habe es vor kurzem gemacht und es hat sieben tage gedauert bis die kündigung angekommenist und es hat 4,40€ gekostet.
Maultier am 27. November 2008 12:17 Na super, soviel zu der "Schnelligkeit" unserer Post.
Wenn Du den Rückschein hast kann er sagen in dem Schreiben war nur ein leeres Blatt.
normalerweise kopiert man ja auch sowas, was man wegschickt....also ich tu sowas
Was nützt dir die Kopie, wenn der Adressat behauptet die Kündigung nie bekommen zu haben?