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Einrichtung ging auf Party kaputt - wer zahlt?

gefragt von lea68 am 07.01.2008 um 14:15 Uhr

ich habe gerade ärger mit meiner mitbewohnerin. sie hat in meiner abwesenheit (ich war über das wochenende verreist) eine party in unserer wohnung geschmissen. die gäste waren ganz offensichtlich auch in meinen räumen, denn unter dem strich sind zwei dinge von mir beschädigt. ein messer, dass ich mir gerade neu gekauft hatte, ist total zerkrazt und bei meinem sofa ist eine latte gerissen, so dass man durchsitzt. ich bin stinksauer und habe meine mitbewohnerin drauf angesprochen, sie sagt aber, sie wisse nicht, wer das war und könnte selbst nicht dafür haften. was soll ich bloß tun? ich will meinen schaden auf jeden fall ersetzt haben..

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recht x 35.247 versicherung x 5.656 party x 2.575 wg x 251 schadenersatz x 130 ersetzen x 28 mitbewohnerin x 6 einrichtung kaputt x 1

tradaix
beantwortet von tradaix am 7. Januar 2008 14:21
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In meiner WG-Zeit gab es eine einfache Regel für Partys und Übernachtungen: Ist der Verursacher eines Schadens nicht ermittelbar, so haftet der Veranstalter.

Deine Mitbewohnerin sollte - nicht nur moralisch - für den Schaden aufkommen. Sie hat ja den Gästen Zugang gewährt.


1loth1
beantwortet von 1loth1 am 7. Januar 2008 14:24
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Sie trägt die Verantwortung, wenn Ihre Gäste Deine Räume unbefugt betreten. Also ist sie auch haftbar. Ob und wie sie sich das Geld von den Partygästen zurückholt oder ob sie es über ihre Haftpflichversicherung laufen läßt, sollte nicht Dein Problem sein. Für die Zukunft würde ich meine Räume abschließen, weil ich zu ihr so schnell kein Vertrauen mehr aufbauen könnte!


gutefee
beantwortet von gutefee am 7. Januar 2008 14:18
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sie hat doch sicher eine Privathaftpflichtversicherung, dann soll sie nicht so kleinlich sein und den Schaden melden, Dann war sie es eben doch! Außer sie weiß doch wer es war, dann muss dessen Haftpflicht einspringen! Außer Du hast auch selbst eine Hausratversicherung, die zahlt dann das Sofa ...von Deiner Abwesenheit darfst Du da aber nichts erwähnen. Dann muss es eben bei Dir passiert sein.

Kommentar von 643c0d242d924a2709171e51b106dffbsmallGeborg am 7. Januar 2008 14:48

Was dann aber Versicherungsbetrug wäre!

Kommentar von Simple_avatar2smallgutefee am 9. Januar 2008 22:53

;-)tja, soll wohl öfter vorkommen...


anonym
beantwortet von anjanni am 7. Januar 2008 14:27
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Oh ja - in WG-Zeiten hat man keine Haftpflichtversicherung, nicht wahr? Und eine Hausratvers. auch nicht?

Deine Mitbewohnerin hatte doch sicherlich nicht einmal das Recht, Deinen Raum aufzusuchen während Deiner Abwesenheit? Das könnte u.U. noch Hausfriedensbruch sein... Wenn es gar keine gütliche Einigung geben sollte, würde ich ihr mal mit der Einschaltung eines Anwaltes drohen... (Vernünftig reden geht natürlich erst mal vor.)


animantis
beantwortet von animantis am 3. März 2008 03:51
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Nun habe ich auch wieder eine WG. Lese eben Dein Problem und hoffe, dieser Krug geht an mir vorüber. Hast Du denn den Schaden ersetzt bekommen? Fragt neugierig und mitfühlend Gaby aus Berlin


bommel65
beantwortet von bommel65 am 7. Januar 2008 14:23
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Das wird wohl nichts, leider und schade für dich.

Wenn deine Mitbewohnerin sagt, sie wisse von Nichts - was bzw. wie kannst du ihr dann überhaupt eine Schuld nachweisen? Wohl eher nicht...

Und was, wenn auch die Partygäste sagen, sie wissen von nichts, bzw. das Sofa war schon hin?

Ohne stichhaltigen Beweis - kein Schuldiger, ohne Beschuldigten - keinen Schadenersatz.

Zudem kommt dann noch der Streitwert hinzu - wenn der zu niedrig ist, kommst du u. U. nicht mal vor Gericht damit ...

P.S. "Tolle" Mitbewohnerin... nächstes Mal besser ein Schloss an die Tür.


Elster79
beantwortet von Elster79 am 7. Januar 2008 14:17
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Aber sicher kann sie dafür Haften, wofür hat sie ne Haftpflicht, sie hat doch hoffentlich eine, oder?


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