Hallo, habe im vergangenen Jahr 4 Wochen in Spanien als sozialversicherter Arbeitnehmer gearbeitet. Wo muss ich diese Einnahmen in der Steuererklärung angeben?
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Für Einkünfte im oder aus dem Ausland gibt es die Anlage AUS zur Steuererklärung.

Da dein Lebenmittelpunkt vermutlich in deutschland geblieben ist, bist du hier steruerpflichtig, insbesondere wenn dein Einkommen nicht bereits im Ausland versteuert wurde. Hast Du in Spanien keine Einkommensteuer bezahlt?
Verbindliche Auskünfte erhältst Du beim zuständigen Finanzamt oder dem Euro-Info-Center deiner Region: http://www.eic.de/76.html
mein Lebensmittelpunkt ist in Deutschland, der Verdienst wurde aber in Spanien sozialversicherungstechnisch und steuerlich behandelt. Also es wurden Abgaben gezahlt, da es sich um einen lokalen Arbeitsvertrag handelte.
Indy72 am 19. Februar 2008 14:44 Für Spanien ist die Lage komplizierter, weil das von Region zu Region durchaus unterschiedlich aussehen kann.