Einmaliger Nebenverdienst

4 Antworten

Wenn es nur einmalig ist würde ich so eine Rechnung stellen und gut ist Warum so einen Aufstand für eine Rechnung

Bis dann mal eine Buchprüfung in der Firma ist und beim Fragesteller das FA anklopft...

Esist nicht eindeutig eine selbständige oder eine gewerbliche Tätigkeit. Letztlich ist das bei Einkünften in dieser Höhe aber auch egal. Trage den Gewinn in die Anlage S oder G ein. Theoretisch musst du den Betrag versteuern, aber bei einem Einkommen in dieser Höhe hast du noch den Freibetrag nach § 46 Abs. 3 und 5 EStG, der von Amts wegen berücksichtigt wird. Somit fallen keine Mehrsteuern an. Wenn du in deiner Steuererklärung einen Zettel beifügst, dass es sich um eine einmalige Einnahme handelt, vermeidest du auch gleich Rückfragen für den Veranlagungszeitraum und das Folgejahr.

Guten Morgen erst einmal :),

Ich hatte das ähnliche Ding, eig. muss alles was du machst versteuert werden, da es eine "Gewinn-Erzielung" ist. Aber in diesem Fall wäre dies die "Kleinunternehmer" Regelung wo du keine Versteuerung vornehmen musst, da dein Umsatz unter 17.500€ bleibt.

Das heißt du müsstest eig. ein Gewerbe anmelden, gerade da dein Bekannter dieses Programm über seine Firma kaufen will.

Überlege doch einfach so etwas öfter zu machen und lasse dich mal vom Gewerbeamt in deiner Nähe informieren.

Liebe Grüße!

ACHTUNG. Er muss es sehr wohl versteuern. Er muss nur keine Umsatzsteuer ausweisen, da der Umsatz unter 17.500 liegt. Das ist ein Unterschied. Es fällt unter die Kleinunternehmerregelung, aber da du nicht vorhast, dies dauerhaft gewerblich zu tun, benötigst du keine Gewerbeanmeldung. In der Steuererklärung einfach nur den Betrag in die Spalte: Erträge aus selbständiger Tätigkeit.

@Lord2k14

Das meinte ich eigentlich auch so, jedoch falsch ausgedrückt!

Danke für die "Übersetzung" ;)

@Lord2k14

Danke für die schnelle Antwort.

Also schreibe ich eine Rechnung und trage den Wert in meiner Steuererklärung (Erträge aus selbständiger Tätigkeit) ein. Gibt es da eine finanzielle Grenze?

@mgross

Im Grunde nicht. Du solltest pro Jahr nicht über 17.500 EUR kommen. Und falls du es doch häufieger machen möchtest, lohnt sich die Gewerbeanmeldung. Diese kannst du notfalls auch noch 3 Monate rückwirkend machen

@Lord2k14

Super :) . Dann hätte ich noch eine Frage... Wenn ich den Wert in meine Steuererklärung eintrage, zieht mir das Finanzamt dann irgendwas davon ab?

Mein Ziel ist es ja, dass wenn ich dem Bekannten eine Rechnung schreibe (mit sagen wir mal 350€), dass ich die dann "in meiner Tasche habe" und nicht noch das Finanzamt mir irgendwas abzieht.

Du brauchst für diese eine Sache nicht extra ein Gewerbe eröffnen. Bei deiner Steuererklärung musst du die einnahme jedoch angeben.