Kann ich eine Einliegerwohnung vermieten, wenn ich Hartz IV beziehe?

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"Bei der Vermietung von Räumen ist der Überschuss der Einnahmen über die mit ihrer Erzielung verbundenen notwendigen Ausgaben als Einkommen anzusetzen.


(3) Notwendige Ausgaben sind:
a) anteilige Grund- und Gebäudesteuern, sonstige öffentliche Abgaben (z. B. für Straßen- und Schornsteinreinigung, Müllabfuhr, Kanalbenutzung), soweit diese Aufwendungen nicht zusätzlich zur Miete erhoben werden, und Versicherungsbeiträge,
b) anteilige Schuldzinsen (z. B. für Hypothekendarlehen), auf besonderen Verpflichtungen beruhende Renten und dauernde Lasten (z. B. Altenteillasten aufgrund von Überlassungsverträgen), Tilgungsleistungen bleiben außer Betracht,
c) Ausgaben für die Instandsetzung und Instandhaltung (z. B. Einbau einer Zentralheizung oder behindertengerechter Einrichtungen), nicht aber für Verbesserungen des Haus- und Grundbesitzes über eine Anpassung an den üblichen Standard hinaus. Als Ausgaben sind nur die Aufwendungen für die vermieteten Räume, anteilig auch auf andere Räume entfallende Ausgaben abzusetzen. Für Instandsetzung/Instandhaltung sind ohne Nachweis insgesamt 10 % der Bruttoeinnahmen als Ausgaben zu berücksichtigen. Bei Wohnungsgrundstücken, die vor dem 1.1.1925 bezugsfertig geworden sind, werden 15 % der Bruttoeinnahmen abgesetzt.
d) Ausgaben für Bewirtschaftung: Ohne Nachweis sind 1 % der Bruttoeinnahmen abzusetzen."


Aber:
"Sofern Einkommen aus Vermietung und Verpachtung nachgewiesen wird, liegt die Vermutung nahe, dass zu berücksichtigendes Vermögen vorhanden ist. Die Verwertung des Vermögens ist vorrangig vor einer Berücksichtigung des Einkommens aus Vermietung oder Verpachtung des Vermögensgegenstandes. Ist der Vermögensgegenstand vorrangig zu verwerten, ist die Verwertung aber nicht sofort möglich oder bedeutete für den EHB eine besondere Härte, gelten die nachfolgenden Hinweise auch für die Berechnung des Darlehens nach § 23 Abs. 5 ."


Quelle: http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA/FH-11---20.08.2009.pdf

erstmal sind das ganz normale firmeneinnahmen -

Also wird dir da auch nicht mehr als 165 euro bleiben, aber als selbstständiger kannst du eventuell gegenrechnen, hast du ausgaben als gewerbetreibender ?

mietEINNAHMEN sind EINNAHMEN und werden logischerweise VOLL auf dein h4 angerechnet!!! es gibt also in jedem fall WENIGER h4

Moin,- da machste ne Art Einnahmen überschussrechnung mit der Miete.-Die miete kannste ja nicht versaufen, sondern wird ja verwendet füt Raten, Reparaturen usw.- Lass dir das doch im Dunkeln geben.

da die Wohnung dein Eigentum und vermutlich voll bezahlt ist, wird die Miete komplett angerechnet denn sie zählt als Einnahme. Und glaube nicht das die Behörden nicht dahinter kommen das du die Wohnung besitzt - die Behörden tauschen mehr und mehr Daten aus um den Sozialbetrügern die Leistungen zu streichen und zudem zu unrecht bezahlte Leistungen wieder abzugrapschen. Arbeite selbst bei einer Behörde - wir sind da sehr findig....