Hallo,
wie kann es sein, dass bei der Einkommensteuererklärung die gleiche Erstattungssumme rauskommt, egal, ob ich die Riesterrente mit eintrage oder nicht. Könnt ihr mir bitte weiterhelfen? Ganz lieben Dank!

Du wirst die Kappungsgrenze der Versicherungsbeitäge schon durch Rente und Krankenkasse erreicht haben. Die Riesterrente musst Du aber trotzdem mit angeben, wegen der Förderung.
http://www.banktip.de/UserFiles/Image/Steuerformulare/steuer07anlageav.pdf
lies dir hier allgemeines durch, dann weißt du es.

Wahrscheinlich ist bei dir die Zulage günstiger, als ein Sonderausgabenabzug. Dann wird an der Steuer nichts geändert und du bekommst die Zulage!

Du brauchst dir darüber keine Gedanken machen. Das Finanzamt ist verpflichtet eine Günstigerprüfung bei dir durchzuführen. D.h .es wird geprüft, ob die Zulagen oder eine Steuerminderung günstiger für dich ist. Sollte es die Steuerminderung sein, erhältst du zu den Zulagen noch die Differenz aus Steuerminderung minus Zulagen als Steuererstattung
Vielleicht hast du es falsch eingegeben.
Leider können wir hier noch nicht hellsehen oder ähnliches.
Die Riesterbeiträge sind gesondert anzugeben und anzurechnen:
Den Gesamtbeitrag aus Eigenbeitrag und Zulage, jedoch höchstens die maximalen Förderbeträge, kann der Begünstigte als Sonderausgaben steuermindernd geltend machen.
http://www.cecu.de/695.html
Sie haben nichts mit den anderen Versicherungsbeiträgen zu tun.