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Einkommensteuererklärung Minijob + Freiberufler

gefragt von zapate am 07.11.2007 um 13:52 Uhr

Ich war im Jahr 2006 Freiberufler habe aber nebenbei einen Minijob ausgeführt. Muss der in der Einkommenssteuererklärung aufgeführt werden oder nicht? und wenn ja, wo?


Support
Kommentar zur Frage vom Support

Lieber zapate,

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anonym
beantwortet von drkuwano am 7. November 2007 14:13
2x
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normalerweise sind Minijobs ( 400Euro) schon pauschal versteuert und muessen nicht nochmal angegeben werden in der Einkommensteuer erklaerung. Ist allerdings anders fuer die Krankenversicherung....

Kommentar von zapate am 7. November 2007 14:23

ja aber ist das nicht nur so, sofern es die einzige einkommensquelle ist? ich bin ja hauptsächlich freiberufler ...


dock69
beantwortet von dock69 am 7. November 2007 18:18
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Vor ein paar Jahren hatte ich die gleiche Situation. Meine Steuerberaterin brauchte keine Unterlagen vom Minijob.



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