Ich war im Jahr 2006 Freiberufler habe aber nebenbei einen Minijob ausgeführt. Muss der in der Einkommenssteuererklärung aufgeführt werden oder nicht? und wenn ja, wo?

Lieber zapate,
wenn Du mit den bisherigen Antworten auf eine Deiner Fragen nicht zufrieden bist, hast Du als Fragesteller die Möglichkeit durch Klick auf [Noch eine Antwort bitte] die Frage als "offene Frage" zu markieren, womit Deine Frage leichter gefunden wird. Es ist aber nicht zulässig eine Frage zweimal zu stellen, nur weil man bisher nicht die Antwort bekommen hat, die man haben wollte. Zukünftig müssen in einem solchen Fall die doppelten Fragen gelöscht werden. Vielen Dank für Dein Verständnis, und schöne Grüße,
Bernie vom gutefrage.net-Support
normalerweise sind Minijobs ( 400Euro) schon pauschal versteuert und muessen nicht nochmal angegeben werden in der Einkommensteuer erklaerung. Ist allerdings anders fuer die Krankenversicherung....

Vor ein paar Jahren hatte ich die gleiche Situation. Meine Steuerberaterin brauchte keine Unterlagen vom Minijob.
ja aber ist das nicht nur so, sofern es die einzige einkommensquelle ist? ich bin ja hauptsächlich freiberufler ...