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Einkommensteuererklärung

gefragt von Trudel1402Trudel1402 am 28.04.2008 um 15:02 Uhr

Ich bin mir nicht ganz sicher, muß die Erklärung für 2007 bis Ende April oder Ende Mai abgeschickt erden ?


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HerrLich
beantwortet von HerrLich am 28. April 2008 15:03
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Hilfreichste Antwort

Abgabefrist, nicht Absendefrist, ist der 31.05.2008.

Kommentar von E481c053e00768da476a0b835c183012smallTrudel1402 am 28. April 2008 15:03

Danke, das meinte ich auch

Kommentar von A37063602dcd17c5d106d9b7debc8e0fsmalldarkangel82 am 28. April 2008 15:03

DH! Warst mal wieder schneller;-)


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Smash
beantwortet von Smash am 28. April 2008 15:07
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31.05. ist richtig, aber man bekommt ohne Weiteres vom Finanzamt eine Fristverlängerung bis 30.09.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 28. April 2008 15:13
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bei abgabepflicht ist der abgabetermin der 31.5.

wenn du die veranlagung beantragst , hast du zeit bis 31.12.2009.

das sind unterschiede.

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 28. April 2008 15:16

für die Antragsveranlagung sind es jetzt sogar 4 Jahre.

Bei der Pflichtveranlagung bleibt der 31.5. des Folgjahres. Ein freundliches Briefchen verlängert diese Frist aber leicht bis zum September.

Kommentar von 0ac83aa6d84ea2de88d4eebf22364d12smallSmash am 28. April 2008 15:19

Verlängerung bis 31.12. nur mit Steuerberater, so kenne ich das jedenfalls nur

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 28. April 2008 15:26

das ist der derzeitige stand für die abgabetermine.

http://www.vlh.de/content/index.htm?/content/news_detail.php?stID=132


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