Trudel1402 am 28.04.2008 um 15:02 Uhr
Ich bin mir nicht ganz sicher, muß die Erklärung für 2007 bis Ende April oder Ende Mai abgeschickt erden ?

Abgabefrist, nicht Absendefrist, ist der 31.05.2008.

31.05. ist richtig, aber man bekommt ohne Weiteres vom Finanzamt eine Fristverlängerung bis 30.09.
bei abgabepflicht ist der abgabetermin der 31.5.
wenn du die veranlagung beantragst , hast du zeit bis 31.12.2009.
das sind unterschiede.
JoWaKu am 28. April 2008 15:16 für die Antragsveranlagung sind es jetzt sogar 4 Jahre.
Bei der Pflichtveranlagung bleibt der 31.5. des Folgjahres. Ein freundliches Briefchen verlängert diese Frist aber leicht bis zum September.
Smash am 28. April 2008 15:19 Verlängerung bis 31.12. nur mit Steuerberater, so kenne ich das jedenfalls nur
das ist der derzeitige stand für die abgabetermine.
http://www.vlh.de/content/index.htm?/content/news_detail.php?stID=132
Danke, das meinte ich auch
DH! Warst mal wieder schneller;-)