Blöde Frage, ich weiß, ich habs einfach vergessen... Kirchensteuer läuft unter Sonderausgaben, die Einkommensteuer kann man NICHT als Betriebsausgabe (selbständig) angeben, oder? Lieben Dank!
Falls du aber Vorauszahlungen auf die einkommenssteuer geleistet hast, kannst du die sehr wohl angeben.

Alle Einkünfte werden einzeln zusammengestellt, z.B. also Einnahme-/Ausgabeüberschüsse aus Gewerbebetrieb, aus nichtselbständiger Arbeit, Kapitaleinkünfte, aus Vermietung und Verpachtung etc. Das ergibt den Gesamtbetrag der Einkünfte, dann abzüglich Sonderausgaben, Kirchensteuer ...., ergibt das zu versteuernde Einkommen.
Dann erst kommt die Einkommensteuerberechnung. Und die geht auch nicht gleich in die Tabelle (wegen Progressionsvorbehalt, Splittingtarif und div. Ermässigungen, aber wir können das alles vereinfachend auch weglassen).
Danke sehr!