Einkommensteuer als Betriebsausgabe?

gefragt von Lichterkette am 12.02.2008 um 14:42 Uhr

Blöde Frage, ich weiß, ich habs einfach vergessen... Kirchensteuer läuft unter Sonderausgaben, die Einkommensteuer kann man NICHT als Betriebsausgabe (selbständig) angeben, oder? Lieben Dank!

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supersonja
beantwortet von supersonja am 12. Februar 2008 14:43
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Ne, kann man nicht. (Leider).

Kommentar von Lichterkette am 12. Februar 2008 14:45

Danke sehr!


anonym
beantwortet von Muehlengeist am 27. Februar 2008 09:23
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Falls du aber Vorauszahlungen auf die einkommenssteuer geleistet hast, kannst du die sehr wohl angeben.


LittleArrow
beantwortet von LittleArrow am 12. Februar 2008 18:50
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Alle Einkünfte werden einzeln zusammengestellt, z.B. also Einnahme-/Ausgabeüberschüsse aus Gewerbebetrieb, aus nichtselbständiger Arbeit, Kapitaleinkünfte, aus Vermietung und Verpachtung etc. Das ergibt den Gesamtbetrag der Einkünfte, dann abzüglich Sonderausgaben, Kirchensteuer ...., ergibt das zu versteuernde Einkommen.

Dann erst kommt die Einkommensteuerberechnung. Und die geht auch nicht gleich in die Tabelle (wegen Progressionsvorbehalt, Splittingtarif und div. Ermässigungen, aber wir können das alles vereinfachend auch weglassen).


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