Ich bin Steuerklasse 3 und verdiene Brutto knapp 220000,- im Jahr. Meine Frau ist selbstständig und hatte einen Gewinn vor Steuern von ca. 8000,- Euro im Jahr 2007. Haben noch nichts vom Finanzamt bekommen. Müssen wir bei dieser konstilation Einkommensteuern nachzahlen?
Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

bei diesen Jahresverdienst würde ich ein Steuerberater fragen,sry
Würde ich auf jeden Fall mit nem Steuerberater besprechen!!!!Sicher ist sicher!

hi taha, du verdienst 18.000 im monat? soweit richtig? und ihr macht beide eine EST-erklärung? woher soll ein dritter wissen, was ihr an steuern zu zahlen habt? du hast keinen steuerberater? sry, das ist unglaubhaft. und ich glaube sogar, dass das hier keinen eindruck schindet.
spatzi am 1. August 2008 20:30 soll heissen: dass du .... schindest
Ach du schande!!!!! Ich verdiene 22000 im Jahr. Mein Gott da hat mir die Tastatur ein schnippchen geschlagen Schäm
spatzi am 1. August 2008 20:58 achso also 1800 im monat. steuerfreies einkommen bei selbständigen, also deiner frau ca 7500/jahr

Je nach euren Buchungs- und Abschreibungskünsten m´tet ihr jede Menge rauskriegen.
Geht es jetzt darum, ob die 8000 Euro versteuert werden? Ehepartner können die Steuererklärungen gemeinsam oder getrennt abgeben. Je weiter die Einkommen auseinander liegen desto eher empfiehlt sich das Splitting-Model.
Ehepaare können ihre Steuererklärung getrennt oder gemeinsam abgeben. Im Fall der Zusammenveranlagung wird das Einkommen nicht nach dem Grundtarif, sondern nach dem Splitting-Tarif berechnet: Die zu versteuernden Einkommen beider Partner werden addiert und die Steuer, die sich für die Häfte des gemeinsamen Einkommens ergibt, mit zwei multipliziert.
Der Splitting-Tarif unterstellt, dass beide Partner das zu versteuernde Einkommen jeweils zur Hälfte erwirtschaften. Der Vorteil dieses Verfahrens ist daher umso größer, je weiter beide Einkommen auseinanderliegen, da sich die Progression des Tarifs vermindert.
Von "http://www.handelsblatt.com/wirtschaftswiki/index.php?title=Splitting-Tarif"...
Wenn Sie es alleine für sich abgibt, liegt sie meines Wissen unterhalb der Grenze.

Ich denke, ihr müßt nachzahlen, da du ja auf jeden Fall zu wenig Lohnsteuer bezahlt hast, bei StKl.3!... Andererseits liegt ihr vielleicht zusammen unter dem Grundfreibetrag... könnte auch sein?!
Was heißt "Haben noch nichts vom Finanzamt bekommen"?? Habt ihr die Steuererklärung schon abgegeben? Müßt ihr auf jeden Fall machen!

Schau mal unter www.abgabenrechner.de vom Bundesfinanzministerium, da gibt es u.a. Lohnsteuerrechner zur Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens und der Lohnsteuer, der KiSt und des Soli.
Und was die 25 %ige Abgeltungssteuer ab 2009 angeht, dürftet Ihr bei Zusammenveranlagung ein zu versteuerndes Einkommen von max. Euro 30.000 haben. Das heiß konkret, dass Ihr bei weniger als Euro 30.000 einen Teil der 25 %igen Abgeltungssteuer zurückbekommt. Allerdings muß dann die Anlage KSO, oder wie sie 2009 heißen mag, ausgefüllt werden.
Da wir nicht wissen, wie viele Werbungskosten Du hast, ist die Frage nur spekulativ zu beantworten...
Bei 1800 Euro Brutto im Monat und Steuerklasse 3 zahlst Du ja kaum Lohnsteuer (geschätzte 20,- Euro im Monat). Diese reichen jedoch nur, um Dein Jahresbrutto zu versteuern - das Einkommen Deiner Frau muss also zzgl versteuert werden, deshalb ist hier mit einer Nachzahlung zu rechnen (grob geschätzt 1.500-2.000 Euro)
Ihr müsst bei der Steuerklassenwahl auf jeden Fall eine Steuererklärung abgeben. elster.de oder div. Programme helfen da kostengünstig bei der Vorausberechnung. So "über den Daumen peilen" finde ich grob fahrlässig... Weil Du weder Angaben zu Werbungskosten noch zu Sonderausgaben oder agB`s machst. Auf die Plätze, fertig, rechnen...!