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Einkommensteuer?

gefragt von Taha77 am 01.08.2008 um 20:17 Uhr

Ich bin Steuerklasse 3 und verdiene Brutto knapp 220000,- im Jahr. Meine Frau ist selbstständig und hatte einen Gewinn vor Steuern von ca. 8000,- Euro im Jahr 2007. Haben noch nichts vom Finanzamt bekommen. Müssen wir bei dieser konstilation Einkommensteuern nachzahlen?


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WebZecke
beantwortet von WebZecke am 1. August 2008 20:20
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bei diesen Jahresverdienst würde ich ein Steuerberater fragen,sry


Pimpf88
beantwortet von Pimpf88 am 1. August 2008 20:23
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Würde ich auf jeden Fall mit nem Steuerberater besprechen!!!!Sicher ist sicher!


spatzi
beantwortet von spatzi am 1. August 2008 20:28
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hi taha, du verdienst 18.000 im monat? soweit richtig? und ihr macht beide eine EST-erklärung? woher soll ein dritter wissen, was ihr an steuern zu zahlen habt? du hast keinen steuerberater? sry, das ist unglaubhaft. und ich glaube sogar, dass das hier keinen eindruck schindet.

Kommentar von 80a8de69641ad17b1a24b5bb6749e80csmallspatzi am 1. August 2008 20:30

soll heissen: dass du .... schindest

Kommentar von Taha77 am 1. August 2008 20:47

Ach du schande!!!!! Ich verdiene 22000 im Jahr. Mein Gott da hat mir die Tastatur ein schnippchen geschlagen Schäm

Kommentar von 80a8de69641ad17b1a24b5bb6749e80csmallspatzi am 1. August 2008 20:58

achso also 1800 im monat. steuerfreies einkommen bei selbständigen, also deiner frau ca 7500/jahr


Indy72
beantwortet von Indy72 am 1. August 2008 20:20
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Je nach euren Buchungs- und Abschreibungskünsten m´tet ihr jede Menge rauskriegen.


anonym
beantwortet von condor56 am 1. August 2008 20:28
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Geht es jetzt darum, ob die 8000 Euro versteuert werden? Ehepartner können die Steuererklärungen gemeinsam oder getrennt abgeben. Je weiter die Einkommen auseinander liegen desto eher empfiehlt sich das Splitting-Model.

Ehepaare können ihre Steuererklärung getrennt oder gemeinsam abgeben. Im Fall der Zusammenveranlagung wird das Einkommen nicht nach dem Grundtarif, sondern nach dem Splitting-Tarif berechnet: Die zu versteuernden Einkommen beider Partner werden addiert und die Steuer, die sich für die Häfte des gemeinsamen Einkommens ergibt, mit zwei multipliziert.

Der Splitting-Tarif unterstellt, dass beide Partner das zu versteuernde Einkommen jeweils zur Hälfte erwirtschaften. Der Vorteil dieses Verfahrens ist daher umso größer, je weiter beide Einkommen auseinanderliegen, da sich die Progression des Tarifs vermindert.

Von "http://www.handelsblatt.com/wirtschaftswiki/index.php?title=Splitting-Tarif"...

Wenn Sie es alleine für sich abgibt, liegt sie meines Wissen unterhalb der Grenze.


antola61
beantwortet von antola61 am 2. August 2008 11:38
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Ich denke, ihr müßt nachzahlen, da du ja auf jeden Fall zu wenig Lohnsteuer bezahlt hast, bei StKl.3!... Andererseits liegt ihr vielleicht zusammen unter dem Grundfreibetrag... könnte auch sein?!

Was heißt "Haben noch nichts vom Finanzamt bekommen"?? Habt ihr die Steuererklärung schon abgegeben? Müßt ihr auf jeden Fall machen!


LittleArrow
beantwortet von LittleArrow am 2. August 2008 14:03
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Schau mal unter www.abgabenrechner.de vom Bundesfinanzministerium, da gibt es u.a. Lohnsteuerrechner zur Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens und der Lohnsteuer, der KiSt und des Soli.

Und was die 25 %ige Abgeltungssteuer ab 2009 angeht, dürftet Ihr bei Zusammenveranlagung ein zu versteuerndes Einkommen von max. Euro 30.000 haben. Das heiß konkret, dass Ihr bei weniger als Euro 30.000 einen Teil der 25 %igen Abgeltungssteuer zurückbekommt. Allerdings muß dann die Anlage KSO, oder wie sie 2009 heißen mag, ausgefüllt werden.


anonym
beantwortet von koenigstiger25 am 2. August 2008 17:27
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Da wir nicht wissen, wie viele Werbungskosten Du hast, ist die Frage nur spekulativ zu beantworten...

Bei 1800 Euro Brutto im Monat und Steuerklasse 3 zahlst Du ja kaum Lohnsteuer (geschätzte 20,- Euro im Monat). Diese reichen jedoch nur, um Dein Jahresbrutto zu versteuern - das Einkommen Deiner Frau muss also zzgl versteuert werden, deshalb ist hier mit einer Nachzahlung zu rechnen (grob geschätzt 1.500-2.000 Euro)


anonym
beantwortet von leaengel am 20. November 2008 20:27
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Ihr müsst bei der Steuerklassenwahl auf jeden Fall eine Steuererklärung abgeben. elster.de oder div. Programme helfen da kostengünstig bei der Vorausberechnung. So "über den Daumen peilen" finde ich grob fahrlässig... Weil Du weder Angaben zu Werbungskosten noch zu Sonderausgaben oder agB`s machst. Auf die Plätze, fertig, rechnen...!


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