Hallo zusammen,
brauche eine Information:
Kann ein Selbständiger, der in 2007 für 6 Monate Arbeitslosengeld (freiwillige Weiterversicherung) bezogen hat für das ganze Jahr die Kosten für Arbeitszimmer, Telefon usw. steuerlich geltend machen oder nur für die Zeit vor und nach der Arbeitslosigkeit? Gewerbe lief während der Arbeitslosigkeit weiter - aber keine Umsätze.
Vorab danke für die Infos
Gruß Uli

Ein Selbstständiger muss für sein Gewerbe den Gewinn/Verlust ermitteln und dazu alle Einnahmen und Ausgaben ermitteln. Das kommt dann in seine Steuererklärung.
Wenn es zu dem Gewerbe nur Ausgaben gibt steht halt eine "Zahl mit Munus davor" in der Anlage GSE.
Wenn nicht abzusehen ist, dass das Gewerbe weiterläuft: Abmelden oder "Ruhen" beantragen. http://www.klicktipps.de/gewerbe3.php#abmeldung

Ich würde es auf jeden Fall versuchen! Wenn sie damit nicht einverstanden sind (Finanzamt) teilen sie dir das doch mit.