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Einkommensgrenzen zum Kindergartenbeitrag

gefragt von geronimosail am 19.08.2008 um 23:16 Uhr

Ist zur Bemessung des Kindergartenbeitrags das Brutto- oder Nettogehalt maßgebend. Es kann auch eine Einkommensteuererklärung eingereicht werden. Werden dann auch die Werbungskosten voll berücksichtigt, so das nur das zu versteuernde Einkommen berücksichtigt wird? Danke für eine Antwort.


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mamalita
beantwortet von mamalita am 19. August 2008 23:27
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Ich meine es ist Brutto. Aber das ist auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.



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