Ist zur Bemessung des Kindergartenbeitrags das Brutto- oder Nettogehalt maßgebend. Es kann auch eine Einkommensteuererklärung eingereicht werden. Werden dann auch die Werbungskosten voll berücksichtigt, so das nur das zu versteuernde Einkommen berücksichtigt wird? Danke für eine Antwort.
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Ich meine es ist Brutto. Aber das ist auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.