Mein Sohn ist Mitte des Jahres 18 geworden, befindet sich auch noch in einer Ausbildung (Abitur) und hat dieses Jahr einiges an Einkünften. Die normale Einkommensgrenze liegt ja bei 7680 €, unter der man den Anspruch auf Kindergeld behält. Nun wollte ich fragen, gilt diese auch im Falle meines Sohnes?
Nein, das musst du dann anders berechnen. Du ziehst ganz einfach die Monate, in denen dein Sohn noch minderjährig (also < 18) war vom Jahr ab (z.B.: Dein Sohn hatte am 01.06.2008 Geburtstag, also 6 Monate vom Jahr abziehen) und multiplizierst die restlichen mit 7680. Das Ergebnis dann nochmal durch 12 teilen. Im Endeffekt bleibt folgende Rechnung: 7680 Euro x 6 / 12 = 3840 € (bezogen auf obiges Beispiel).

"Nun wollte ich fragen, gilt diese auch im Falle meines Sohnes?"
Ja.
Aber es können Werbungskosten und die gesetzliche Sozialversicherung abgezogen werden.
Hier ist es ganz ausführlich und möglichst verständlich erläutert:
Wo steht denn, dass das Erreichen der Altersgrenze mit der Einkommensgrenze zu tun hat?
(Link, Paragraf, ...)
ist aber so! aber Beispile mit Geburtstag an einem 1 ist nie gut, weil vollenedung dann am lketzten tag des vormonats, hier also 7 monate kein anspruch