gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Einkommensgrenze eines seit Mitte des Jahres 18 Jährigen für den Erhalt des Anspruchs auf Kindergeld

gefragt von isadora666 am 30.11.2008 um 21:39 Uhr

Mein Sohn ist Mitte des Jahres 18 geworden, befindet sich auch noch in einer Ausbildung (Abitur) und hat dieses Jahr einiges an Einkünften. Die normale Einkommensgrenze liegt ja bei 7680 €, unter der man den Anspruch auf Kindergeld behält. Nun wollte ich fragen, gilt diese auch im Falle meines Sohnes?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Finanzen x 23.781 Kindergeld x 1.143 Einkommen x 389 Anspruch x 147 Jugendlicher x 45 Einkünfte x 23 achtzehn x 17 Einkommensgrenze x 16

anonym
beantwortet von casio2a am 30. November 2008 21:40
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein, das musst du dann anders berechnen. Du ziehst ganz einfach die Monate, in denen dein Sohn noch minderjährig (also < 18) war vom Jahr ab (z.B.: Dein Sohn hatte am 01.06.2008 Geburtstag, also 6 Monate vom Jahr abziehen) und multiplizierst die restlichen mit 7680. Das Ergebnis dann nochmal durch 12 teilen. Im Endeffekt bleibt folgende Rechnung: 7680 Euro x 6 / 12 = 3840 € (bezogen auf obiges Beispiel).

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 30. November 2008 21:44

Wo steht denn, dass das Erreichen der Altersgrenze mit der Einkommensgrenze zu tun hat?

(Link, Paragraf, ...)

Kommentar von Silberheim am 1. Dezember 2008 13:06

ist aber so! aber Beispile mit Geburtstag an einem 1 ist nie gut, weil vollenedung dann am lketzten tag des vormonats, hier also 7 monate kein anspruch


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 30. November 2008 21:43
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

"Nun wollte ich fragen, gilt diese auch im Falle meines Sohnes?"

Ja.

Aber es können Werbungskosten und die gesetzliche Sozialversicherung abgezogen werden.

Hier ist es ganz ausführlich und möglichst verständlich erläutert:



Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.