gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Einkommen der Mutter

gefragt von AuswandererAuswanderer am 02.03.2009 um 11:23 Uhr

Habe noch eine frage zum Unterhalt. Wie wird das Unterhalt errechnet. Also gibts eine minderung, wenn die Mutter des Kindes genug Geld verdient?! Und wie kann man das herraus finden? Wenn Sie in einer Partner schaft lebt, wird das Geld der beiden berechnet (wenn sie Heiraten sollten)

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

finanzen x 23.687 unterhalt x 2.071

anonym
beantwortet von Divine38 am 2. März 2009 11:25
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Im Moment ist das Einkommen der Mutter für den Kindesunterhalt nicht relevant. Da geht es nur darum, was Dein Freund an Einkommen hat und zahlen kann. Ihr Einkommen würde erst bei Volljährigkeit eine Rolle spielen - und bis dahin ist es ja noch ein bisschen Zeit.

Kommentar von Simple_avatar8smallAuswanderer am 2. März 2009 11:26

Oki.. dann hat vorhin einer was falsch geschrieben. Danke.

Kommentar von anjanni am 2. März 2009 11:31

Ich war's, aber es war nicht falsch:

Ich hatte für die Zeit ab 18 geschrieben: "Wenn sie dann noch in der Ausbildung ist, muß er bis zum Ende der Ausbildung zahlen. Dann wird aber auch das Einkommen der Mutter mitberücksichtig - zumindest nach der Schulzeit."

Du mußt schon alles lesen!

Kommentar von Simple_avatar8smallAuswanderer am 2. März 2009 11:33

Wann wird es denn mitberücksichtig?

Kommentar von anjanni am 2. März 2009 11:49

Wenn das Kind über 18 und nicht mehr in der Schule, aber noch in einer Ausbildung (oder Studium) ist.

Kommentar von Divine38 am 2. März 2009 14:29

Daran scheitert es hier so manchmal...


BirgitAltmann
beantwortet von BirgitAltmann am 2. März 2009 11:32
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

soweit ich weiß, wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass der Elternteil, der das Kind nicht betreut einen angemessenen Teil seines Einkommens als Unterhalt beisteuern muss, berücksichtigt wird lediglich, dass der betreuende Elternteil Kindergeld erhält.

Ansonsten ist irrelevant für den Unterhalt des Kindes, wie viel der Betreuende Elternteil verdient oder ob dieser dann neu verheiratet ist.


anonym
beantwortet von anjanni am 2. März 2009 11:31
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich hatte für die Zeit ab 18 geschrieben: "Wenn sie dann noch in der Ausbildung ist, muß er bis zum Ende der Ausbildung zahlen. Dann wird aber auch das Einkommen der Mutter mitberücksichtig - zumindest nach der Schulzeit."

Du mußt schon alles lesen!


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 2. März 2009 11:30
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Der Eltenteil bei dem das Kind lebt erfüllt seine Unterhaltsverpflichtung durch Naturalunterhalt (Wohnen, Essen, Kleidung, Betreuung usw.); der Elternteil bei dem das Kind nicht lebt, muss seinen Unterhaltsanteil durch Geldleistung erbringen; die Unterhaltsverpflichtung richtet sich nach der DT; das Einkommen des anderen Elternteils spielt dabei keine Rolle; auch das Einkommen eines neuen Ehemannes/frau spielt keine Rolle, da dieser nicht zum Unterhalt verpflichtet ist. (U§§ 1601, 1612, 1612a BGB)


anonym
beantwortet von sugarta am 2. März 2009 11:30
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Der Unterhalt der für das Kind berechnet wird ist zu zahlen.Wenn deine Frau genug oder sogar ausreichend genug Geld hat kann Sie beantragen das du keinen Unterhalt zahlen musst.das brauchst du dann aber schriftlich von Ihr und dann auch noch von der Untehaltskasse. Doch ich glaube keine oder nur wenige Mütter wollen darauf verzichten. Wenn du dir Wissen einholen willst über den Verdienst deiner Frau musst du dir einen Rechtsanwalt nehmen,denn wenn sie soviel verdienen würde das sie dich noch anteilig bezahlen könnte und ihr noch verheiratet seitwäre das ihre Pflicht sogar.


badewasser
beantwortet von badewasser am 2. März 2009 11:26
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

es wird nach dem vater seinem geld errechnet. das die mutter einen neuen partner hat ist egal. er is der vater und nicht der partner von der mutter. er konnte ein kind zeugen also kann er ja wohl das mindeste was dem kind zusteht bezahlen. er muss ja net allein fürs kind gerade stehen. und der unterhalt is für sein kind und das wird ihm wohl wert sein. wenn net soll er verhüten

Kommentar von Simple_avatar8smallAuswanderer am 2. März 2009 11:29

Wieso denken immer alle, das der Vater nicht zu dem Kind steht. Natürlich steht er dazu. wenn man es aber 3 Jahre verheimlicht und das kind ungewollt war (Sie hat mit absicht nicht mehr verühtet, nach der beziehung)

Kommentar von E8156beefaaa80558e7f23ff98c7c963smallbadewasser am 2. März 2009 11:30

dann muss er sich drum kümmern das er sein kind sehen kann oder er das beweissen kann, das es so war und dann muss er nicht mehr zahlen. ausserdem wenn sie nach der beziehung nicht mehr verhütet hat, is er sich dann sicher das er der vater ist?


maiki01
beantwortet von maiki01 am 2. März 2009 11:25
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

was die beden verdienen interessiert niemanden. Der Unterhalt richtet sich nach seinem Einkommen. Selbst wenn die anderen im Monat 10.000,-€ verdienen würden


anonym
beantwortet von kuhweib am 2. März 2009 11:24
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

frag doch mal beim jugendamt nach


anonym
beantwortet von bachfee am 2. März 2009 11:24
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

für Kindesunterhalt gibt es eine Tabelle


Mariposa68
beantwortet von Mariposa68 am 2. März 2009 11:24
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Unterhalt für die Mutter oder das Kind?


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.