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Einklagen von Nebenkostenrückzahlung??

gefragt von talentfreitalentfrei am 12.09.2008 um 13:40 Uhr

Hallo, folgendes ist passiert: mein alter Mitbewohner und ich habe im November 2007die Wohnung verlassen und sind umgezogen, nun sollte zum März 2008 die Nebenkostenschlussrechnung kommen, laut den Vermietern... Ich habe immerwieder mit Ihnen telefoniert...Ich wurde immer vertröstet und mir wurde gesagt, dass dies noch etwas dauern könnte. ( Die Vermieter sind ein Verein aus Stuttgart), Jetzt ist der Sommer rum und wir haben immer noch nichts gehört... Rufen wir dort an um mit der zuständige Frau zu sprechen, werden wir immer wieder vertröstet. Da wir wissen, dass wir einen Haufen Geld zurückbekommen, wollte ich fragen, ob man die Abrechnung einklagen kann und ob sich das lohnt?

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tradaix
beantwortet von tradaix am 12. September 2008 13:48
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Wann muss abgerechnet werden?

Der Vermieter muss die Abrechnung spätetestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorlegen.

Der Abrechnungszeitraum muss ein Jahr betragen. Meistens entspricht er dem Kalenderjahr. Der Vermieter kann aber auch andere Abrechnungsperioden wählen, etwa vom 1. Juli bis 30. Juni. Ein längerer Zeitraum ist nicht zulässig. Die Abrechnung ist unwirksam. Aber auch eine kürzere Frist, zum Beispiel sieben Monate, ist nur in Ausnahmefällen erlaubt.

Nach Ablauf der zwölf Monate kann er keine Nachforderungen mehr stellen und bleibt möglicherweise auf einen Teil der Kosten sitzen, die er bereits gezahlt hat.

Andererseits ist der Vermieter auch nach Fristablauf keinesfalls von Pflicht befreit, eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Der Mieter hat auch nach Ablauf der Frist ein Recht auf eine korrekte Abrechnung. Hat der Mieter zuviel vorausgezahlt, kann er sein Guthaben einklagen und verlangen, dass die Vorauszahlungen angepasst werden. (sueddeutsche.de)

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 12. September 2008 13:50

AndyArbeit
beantwortet von AndyArbeit am 12. September 2008 13:46
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Innerhalb 12 Monaten nach Auszug muss die Abrechnung vorliegen.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 12. September 2008 14:39

ne, innerhalb 12 Monaten nach Abrechnungszeitraum. Wann man auszieht spielt keine Rolle


griechesucht
beantwortet von griechesucht am 12. September 2008 13:42
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Rechtsanwalt aufsuchen, einklagen und gut is....

Kommentar von anjanni am 12. September 2008 13:58

Immer mit der Ruhe - im Moment wäre das rausgeschmissenes Geld!


anonym
beantwortet von sternschnups am 12. September 2008 13:41
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der vermieter hat bis ein jahr nach ablauf des abrechnungszeitraumes zeit die abrechnung zu erstellen. also musst du warten. so siehts aus.

Kommentar von 38728c37f5f637b4b5f5f4c8176a11casmalltalentfrei am 12. September 2008 13:44

das heisst, bis zu unserem Auszug, also November, oder bis zum Abrechnungsdatum... also dann März 2009??

Kommentar von sternschnups am 12. September 2008 13:51

naja, §556 bgb (neu) die abrechnung ist dem mieter spätestens bis zum ablauf des zwölften monats nach Ende des Abrechnungszeitraumes zu erstellen. jetzt hast du mich aber stutzig gemacht... wieso rechnet dein vermieter immer bis märz ab? meinst du vielleicht nur die heizkosten? also ich bin mir nicht ganz sicher ob november oder märz, aber bevor du gleich klagst und verlierst, wart doch die paar monate ab. meistens kommen sie eh nicht sooo auf den letzten drücker, oder ist das bei euch üblich?

Kommentar von anjanni am 12. September 2008 13:58

Nee, der Abrechnungszeitraum ist der Zeitraum von typischerweise einem Jahr, für den die Abrechnung erstellt wird. Das hat mit dem Abrechnungsdatum nichts zu tun. Schau mal auf die alten Abrechnungen, da steht drin, auf welchen Zeitraum sich das immer bezieht. Wahrscheinlich endete der Abrechnungszeitraum nicht gerade im November. November war Euer Auszugsdatum - das wäre ein seltener Zufall, daß das zusammenfällt.

Kommentar von 38728c37f5f637b4b5f5f4c8176a11casmalltalentfrei am 12. September 2008 13:58

ja wir sind im März 06 eingezogen, zum winter 06 haben wir ein Nachzahlung erhalten... und nu sin d wir seit november 07 draussen und warten und warten, da sie meinten sie rechnen erst zum märz 08 die neben kosten ab .... :(

Kommentar von sternschnups am 14. September 2008 19:07

dann geht der abrechnungszeitraum wahrscheinlich einfach wie üblich zum ende des jahres und sie haben also auch bis zum 31.12.2008 zeit für die abrechnung. unabhängig on äußerungen, dass es auch früher klappen könnte


anonym
beantwortet von anjanni am 12. September 2008 13:56
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Auch der Verein hat bis zu 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums Zeit. Wenn Ihr die Abrechnung im März erwartet habt, war der Abrechnungszeitraum vielleicht das Kalenderjahr? Dann müßt Ihr das auf jeden Fall noch abwarten.

Nach Ablauf von 12 Monaten, kann der Vermieter nichts mehr fordern - aber Ihr habt dafür 24 Monate Zeit. Das bedeutet: Kommt bis 31.Dezember keine Abrechnung, schreibt Ihr am 1.Januar einen Brief mit Fristsetzung.


LittleDammi
beantwortet von LittleDammi am 12. September 2008 13:43
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kannst drauf bestehen! rückerststtung sowie nachzahlung haben aber eine frist, glaube 1jahr, oder 2?

Kommentar von anjanni am 12. September 2008 13:59

Nachzahlung muß innerhalb eines Jahres gefordert werden, Rückzahlung (an den Mieter) innerhalb von zwei Jahren.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 12. September 2008 14:40

Rückzahlungen an den Mieter verjähren nie


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