tommi36 am 17.07.2009 um 21:40 Uhr
Also ich bin ja hier bei unserem Toom-Markt ganz gut bekannt und da ich mir heute einen Bohrhammer kaufen wollte, besuchte ich mal wieder den Laden um die Ecke.
Der Hammer kostete 169 Euro, Tante an der Kasse grinste und fragte, ob ich mal wieder eine Wand einreissen wollte. Naja, das war es nicht, aber ich bezahlte und ging zum Auto, legte den Hammer in den Kofferraum.
Frau war noch Blumen aussuchen (macht die immer, mind. 2 Std lang), also ging ich mit der Quittung wieder rein. Da ich Frau nicht finden konnte, drehte ich ab in die Werkzeugabteilung und stellte fest, daß da noch mein Bohrhammer lag. Also nahm ich selbigen unter den Arm und trabte durch die Kasse ( winkend mit der Quittung des ersten Hammers). Tante: " Na? noch etwas gefunden?" Ich: "Ja klar, den Hammer!"
Also 2. Hammer in den Kofferraum gepackt. Nun stellt sich mir die Frage ob das den sein kann?! Auf diese Art könnte ich ja jeden Trödelmarkt mit klasse Werkzeugen füllen. Aber wo hab ich was Falsches gemacht?

Am Besten, Du gehst einmal mit „Halbwissen“ einkaufen. (Er hat es Dir ja bereits angeboten). Der hat‘s drauf, sag ich Dir.
Wenn Du durch die Kasse bist und die paar Klamotten, die Du im Einkaufswagen liegen hattest, regulär bezahlt hast, kommt das Halbwissen von ganz hinten und schmeißt Dir über die Köpfe von Käufern und Kassiererin noch Sachen in Deinen Einkaufswagen, dass Dir die Augen überlaufen, das sag ich Dir !!!
So kann man auch umsonst billig kostenlos einkaufen !!! ;o))

Du hast ganz bewusst geklaut, weiter nichts.
tommi36 am 17. Juli 2009 21:52 Mooooment, ich darf doch, bewaffnet mit einer aktuellen Quittung in den Markt latschen, oder? Weiter: was ist falsch, wenn ich mit Bohrhammer2 und Quittung das 2. Mal an die Kasse trabe? Die hat mich ja durchgewunken, die wollte nix ;-)

Du hast einen Diebstahl begangen !
tommi36 am 17. Juli 2009 21:52 Mooooment, ich darf doch, bewaffnet mit einer aktuellen Quittung in den Markt latschen, oder? Weiter: was ist falsch, wenn ich mit Bohrhammer2 und Quittung das 2. Mal an die Kasse trabe? Die hat mich ja durchgewunken, die wollte nix ;-)
romeo27 am 18. Juli 2009 01:44 sorry aber da fehlen mir die worte !

Du hast geklaut! Und komm jetzt nicht mit den standard satz wie bei den anderen!

§ 263 StGB Betrug 1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Es könnte im Einzelfall ein teurer Bohrhammer werden, auch unter dem Gesichtspunkt dass man mal ein Führungszeugnis benötigt oder in einem Job mit Vertrauensbasis beschäftigt ist - für 169 Euro ?
Gruß Alfred www.werkzeug-news.de/forum
Mit Dir möchte ich einkaufen gehen! Bei meinem Obi is ne ganz dämliche Kassiererin. Lass uns das Blockhaus doppelt holen.
du hast geklaut vielleicht hast du das falsch gemacht
tommi36 am 17. Juli 2009 21:51 Mooooment, ich darf doch, bewaffnet mit einer aktuellen Quittung in den Markt latschen, oder? Weiter: was ist falsch, wenn ich mit Bohrhammer2 und Quittung das 2. Mal an die Kasse trabe? Die hat mich ja durchgewunken, die wollte nix ;-)
hast ihre gutmütigkeit ausgenutzt

Du bist aber wirklich böse!!! Das tut Man(n) nicht! Du Dieb!

Schäme Dich!!! Und bringe den 2. Bohrhammer mit einem Blumenstrauß und einer Schachtel Konfekt zurück!
also das wer noch dümmer

„...ich bin ja hier bei unserem Toom-Markt ganz gut bekannt.....“
Na, da ham wirs ja, bekannt als Bohrhammer-Werkzeug-und-andere-Sachen-Klauer?
Tztztztz ich sehe Dich schon im Gefängnis, Tommi ;-))
loooooooooooooooooooooooool Lang net mehr so gelacht! Könnte klappen!!!
;o)) ^^
Ich habe mich über den STERN gefreut, den Du mir für meine Antwort gegeben hast, dankeschön !!!