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Einkaufen im Krankenstand

gefragt von mcchrismcchris am 27.03.2009 um 11:15 Uhr

Findet ihr das Ok, vorrausgesetzt man ist schon fast wieder gesund, und hat zur zeit niemanden der einem was besorgen kann.

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Krankenstand x 15

GerdaG
beantwortet von GerdaG am 27. März 2009 11:15
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Ja, das ist okay und erlaubt.


1hoss43
beantwortet von 1hoss43 am 27. März 2009 11:17
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Nein, das ist natürlich nicht in Ordnung! Wenn man krank ist, hat man gefälligst zuhause zu verhungern!

Das nennt man dann sozialverträgliches Ableben!

Wer hier Ironie und/oder Sarkasmus findet, darf ihn behalten!


anonym
beantwortet von Kruemel38 am 27. März 2009 11:16
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Kommt auf die Krankheit an, und auf die Einkäufe;)


anonym
beantwortet von docbde am 27. März 2009 11:16
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ganz klar: Ja! Du darfst alles machen, was deiner Gesundheit nicht schädlich ist, also die Krankheit verschlimmert oder verlängert. EInkaufen ist meistens kein Problem.


lynnie1981xx
beantwortet von lynnie1981xx am 27. März 2009 11:16
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Lebensmittel darfst du kaufen, wenn du nicht bettlegrisch krankgeschrieben bist, nur nicht Shoppen gehen :-)

Kommentar von 00c7a4993976c7d95596c1b4d4477725smallLeichnam69 am 27. März 2009 11:36

Du darfst jederzeit shoppen solange es Deiner Gesundheit nicht abträglich ist!


KriLu
beantwortet von KriLu am 27. März 2009 11:16
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Einkaufen ist völlig in Ordnung, wenn man sich dafür einigermaßen fit fühlt und solange es nicht zu Shoppen wird ;)


anonym
beantwortet von 58erWolfgaeng am 27. März 2009 11:15
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Natürlich. Kannst ja nicht zuhause liegen und verhungern...


anonym
beantwortet von Cleaner100 am 27. März 2009 11:17
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Lebensmittel einkaufen, Apotheke und Arzt sind erlaubt. Auch wenn Du 3 Wochen krankgeschrieben bist oder todkrank bist. Da kann der Arbeitgeber auch nichts gegen sagen.


Ajamos
beantwortet von Ajamos am 27. März 2009 11:17
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klar,solange du nicht zum Klamottenshoppen gehst ist das völlig in Ordnung.

Kommentar von 00c7a4993976c7d95596c1b4d4477725smallLeichnam69 am 27. März 2009 11:34

selbst das ist erlaubt...


pippi60
beantwortet von pippi60 am 27. März 2009 11:17
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Natürlich darfst Du einkaufen.


UllaM
beantwortet von UllaM am 27. März 2009 11:17
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Lebensmittel einkaufen ist total in Ordnung, Shopping-Tour muß ja nicht sein. Einzige Ausnahme wäre, wenn der behandelnde Arzt strikte Bettruhe verordnet hat. Ich würde allerdings darauf achten, das ich meinen Kollegen nicht über den Weg laufen würde. Gute Besserung


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 27. März 2009 11:17
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ja klar, was anderes bleibt einem ja nicht, es sei denn man will hungern...


Gabelchen
beantwortet von Gabelchen am 27. März 2009 11:16
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Ich finde es ok.Bin z.Zt.auch krank und gehe nachher einkaufen mit meinem Mann.Es sei denn man hat eine Grippe mit Fieber,dann ist es nicht ok....


belmondo
beantwortet von belmondo am 27. März 2009 11:16
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natürlich oder willst du verhungern.


Chwasc
beantwortet von Chwasc am 27. März 2009 11:16
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Na, wenn Du nicht Fußkrank bist, oder Fieber hast, kannst wohl schlecht verhungern.


Raller
beantwortet von Raller am 27. März 2009 11:36
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Na klar darfst du einkaufen.Natürlich keine schweren Getränkekisten tragen,wenn du etwas mit dem Rücken hast.


Leichnam69
beantwortet von Leichnam69 am 27. März 2009 11:35
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Du hast sogar das Recht mit Genehmigung des Arbeitgebers und des Arztes in Urlaub zu fliegen ....also Sorry ich bitte Dich!

Kommentar von 00c7a4993976c7d95596c1b4d4477725smallLeichnam69 am 27. März 2009 11:49

Wer krankfeiert, muss zuhause bleiben Falsch, denn diese Aussage stimmt nicht in jedem Fall. Vielmehr dürfen Angestellte alles tun, was ihrer Genesung dient und die Krankheit nicht verschlimmert. Welche Aktivitäten hierzu gehören, hängt natürlich in erster Linie von der Erkrankung ab. Strenge Bettruhe ist nicht bei jeder Erkrankung erforderlich.

Doch auch den moralischen Aspekt sollte man hier nicht außer Acht lassen. Ob man zum Beispiel das Risiko eingehen will, während des Krankfeierns genau den Kollegen am Abend im Kino zu treffen, der gerade die eigene Arbeit mit erledigt, muss jeder für sich selbst entscheiden.

Read more: "Rechte und Pflichten bei Krankheit: Nicht bei jeder Arbeitsunfähigkeit muss man gleich zum Doktor" - http://recht-bildung-beruf.suite101.de/article.cfm/rechteundpflichtenbeimkrankfeiern#ixzz0AwxXXpQ1


Leichnam69
beantwortet von Leichnam69 am 27. März 2009 11:34
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NEIN DU MUSST VERHUNGERN bist krank und hast auch nicht das RECHT AUF ABLENKUNG UND UNTERHALTUNG!!! SOFORT AB INS HEIABETT!


anonym
beantwortet von wiele am 27. März 2009 11:20
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Klar, es verlangt keiner, dass Du verhungerst :-)


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