Hallo, wollte letztens bei einem Onlineshop einen Artikel für XXX Euro einkaufen. Habe Geld überwiesen etc. Dieser Artikel war nicht mehr verfügbar und wir haben alles stoniert ^^ Habe nun den Doppelten Betrag zurücküberwiesen bekommen - wohl ein versehen...
Wie lange hat diese Firma den Anspruch auf das Geld oder wie lange nach der Überweisung können sie mir den Betrag wieder von meinem Konto fordern? (3 Jahre?)
mfg
PS: Und kommt bitte nicht mit Antworten "zahl doch einfach wieder zurück" bin ziemlich knapp....
Anspruch aus § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung) Verjährung nach 3 Jahren.
Nix anderes als ein bewusster Laendiebstahl. Gut das das internet so "anonym" ist.
Ostrichfan am 29. Oktober 2008 16:33 DH. Ostrichfan.
und du bist natürlich so ehrlich und gibst beim lst.-ausgleich auch nichts an, das nicht so ganz koscher ist? Bravo!...ist sonst auch "diebstahl" (an der allgemeinheit).
Diebstahl ist eine gegen fremdes Eigentum gerichtete Straftat. Hierfür muß mit einer Bereicherungsabsicht eine Sache weggenommen werden. Das trifft hier IMHO nicht zu.
"Schlimm" genug, dass Du denen durch die Stornierung Arbeit und Kosten verursacht hast. Natürlich ist es auch nicht nett, Dich erst überweisen zu lassen und erst dann zu sagen, dass der Artikel nicht lieferbar ist. Kann natürlich mal vorkommen, aber ich würde die ehrlicher Weise darauf hinweisen - spätestens wenn die ihre Buchhaltung machen, werden sie das merken. Vielleicht belohnen die Deine Ehrlichkeit ja auch mit einem kleinen Dankeschön (zumindest wenn's intelligente Shopbetreiber sind). Und was ist, wenn die ihre Kohle rechtmäßig einfordern und Du bist dann noch knapper bei Kasse? Das könnte dann noch unangenehmer werden.

Du hast Geld bekommen von dem du weißt das es dir nicht gehört. Wo ist das Problem???. Ostrichfan.
Ja, Verjährungsfrist 3 Jahre. Letzter Tag wäre der 31.12.2011, danach brauchst du keine Angst mehr zu haben.
die kommen garantiert demnächst und wollen das geld, das wird alles automatisch vom buchhaltungssystem gemacht, da haste keine chance...da würde ich nicht auf eine verjährung hoffen. :(