Bekomme zur Zeit ALG2 (bin im Erziehungsurlaub). Habe gestern Antrag auf ALG1 gestellt und bewilligt bekommen. Möchte nächstes Jahr eine Ausbildung machen und muß vorher ein 12monatiges Praktikum absolvieren, um zugelassen zu werden. Kann sein, daß ich trotz ALG1 noch zusätzlich ALG2-Anspruch hab. Kann ich da das Praktikum trotzdem machen, auch wenn die ARGE weiterhin für mich zuständig ist? Eine Prüfung darüber dauert ca 2-3 Wochen. Bei nur ALG2 dürfte ich nämlich kein Praktikum machen, weil ich da der Arbeitsvermittlung im dem Jahr nicht zur Verfügung steh und daher dann auch keinen Anspruch auf Leistung von der ARGE hätte.
das ist ein mist du kannnst troz Hartz 4 ein praktikum machen das heist halt für dich das du einfach deinem vermitler beim amt sagen must das du ein praktikum machst und danach wielst du dan eine ausbildung machen das heist für dich das sie dich einfach nur in ruhe lasen oder das sie dich alle 3 manate reinhollen und eine bestätigung wollen das du noch das praktikum machst und wie es lüft. ob es hilfreich ist für dich und ob du für diesen beruf geeignet bist. aber solange du im Erzeihungsurlaub bist darfst du das eh nicht machen auser du stelst ein antrag auf vorzeitge beendung des erziehungsuerlaubes. weil sonst macht sich das amt strafbar.