Fraaagezeichen am 13.04.2008 um 16:36 Uhr
Ich habe mit einem Inkasso-Unternehmen eine Ratenzahlung verabredet, woraufhin ich eine Kostenübersicht incl. Einigungsgebühr erhalten habe. Darf ein solches Unternehmen diese Forderung überhaupt stellen? Es ist nämlich für mich nirgens ersichtlich, dass ein Anwalt mit im Spiel ist (und ich dachte immer nur die dürfen ne Einigungsgebühr erheben..?) Im Internet steht dazu nur überall: "Zielrichtung der Vorschrift ist es, die streitvermeidende oder streitbeendende Tätigkeit des Rechtsanwalts weiter zu fördern..." oder ähnliches. Damit kann ich nicht viel anfangen, da ich nichtmal sicher bin, was das Recht als "Streit
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ein streit ist rechtlich gesehen, genauso wie privat eine uneinigkeit. und ja, das ist rechtens, denn diese gebühr entsteht für die mitwirkung des vertrags, durch den der streit beendet werden soll. d.h. die ratenzahlung ist der vertrag, mit der der streit beendet werden soll. man müsste allerdings (um nicht in irgendwelche rechtsfallen zu tippen) die briefe von dem inkasso unternehmen genauer lesen, um evtl ausnahmeregelungen auszuschließen. das lass am besten deinen anwalt machen, wenn du dir unsicher bist. ich hoffe, ich konnte dir helfen?!
Fraaagezeichen am 19. April 2008 01:55 ja danke für die info, dann weiß ich bescheid =)
und das weißt du sicher...?