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Einigungsgebühr bei Ratenzahlung???

gefragt von FraaagezeichenFraaagezeichen am 13.04.2008 um 16:36 Uhr

Ich habe mit einem Inkasso-Unternehmen eine Ratenzahlung verabredet, woraufhin ich eine Kostenübersicht incl. Einigungsgebühr erhalten habe. Darf ein solches Unternehmen diese Forderung überhaupt stellen? Es ist nämlich für mich nirgens ersichtlich, dass ein Anwalt mit im Spiel ist (und ich dachte immer nur die dürfen ne Einigungsgebühr erheben..?) Im Internet steht dazu nur überall: "Zielrichtung der Vorschrift ist es, die streitvermeidende oder streitbeendende Tätigkeit des Rechtsanwalts weiter zu fördern..." oder ähnliches. Damit kann ich nicht viel anfangen, da ich nichtmal sicher bin, was das Recht als "Streit


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Reply


knorpelkoenig86
beantwortet von knorpelkoenig86 am 13. April 2008 20:01
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nein darf es nicht

Kommentar von 49164e478fcef72ee3d6aa95cbbe697csmallFraaagezeichen am 14. April 2008 22:53

und das weißt du sicher...?


sammy06
beantwortet von sammy06 am 15. April 2008 10:09
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ein streit ist rechtlich gesehen, genauso wie privat eine uneinigkeit. und ja, das ist rechtens, denn diese gebühr entsteht für die mitwirkung des vertrags, durch den der streit beendet werden soll. d.h. die ratenzahlung ist der vertrag, mit der der streit beendet werden soll. man müsste allerdings (um nicht in irgendwelche rechtsfallen zu tippen) die briefe von dem inkasso unternehmen genauer lesen, um evtl ausnahmeregelungen auszuschließen. das lass am besten deinen anwalt machen, wenn du dir unsicher bist. ich hoffe, ich konnte dir helfen?!

Kommentar von 49164e478fcef72ee3d6aa95cbbe697csmallFraaagezeichen am 19. April 2008 01:55

ja danke für die info, dann weiß ich bescheid =)




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