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Einige Fragen zu einer gemieteten Wohnung.

gefragt von Casper2005Casper2005 am 14.07.2008 um 20:58 Uhr

Hallo, 1. darf man ohne das Wissen vom Vermieter das Schloß tauschen? Sie ist der Meinung sie darf einen Schlüssel zu meiner Wohnung behalten!! 2. Wenn mir Terrassennutzung im Mietvertrag zugesagt wurde, kann Sie mir das ohne Angabe von Gründen einfach entziehen? 3. In meiner Wohnung liegt Laminat der sich sehr wellt, einige meiner Bekannten haben gesagt, das dieser zu straff verlegt worden ist, kann es noch andere Gründe geben, das sich Laminat wellt? Ich wische das nur nebelfeucht.

Danke für eure Antworten.


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Marple
beantwortet von Marple am 15. Juli 2008 00:58
2x
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Du darfst das Schloss tauschen! (Bei Auszug altes wieder einbauen)

Vermieter darf keinen Schlüssel haben, außer es ist im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart und von Dir unterschrieben!!!

Der Laminat kann nass geworden sein oder einfach schlecht verlegt ...dann ist aber der Vermieter dafür verantwortlich.

Wie lange wohnst Du denn drin?

Würde mich an Deiner Stelle an den Mieterverein wenden! und ausziehen !

Kommentar von Simple_avatar3smallCasper2005 am 15. Juli 2008 10:50

Hallo, ich bin hier Mitte März eingezogen und der hat sich am Anfang schon gewellt, das habe ich ihr auch schon erzählt, aber es wird immer schlimmer.

Danke für eure Antworten.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 14. Juli 2008 21:04
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  1. Ja; der Vermieter hat keinen Anspruch darauf, einen Schlüssel zu der Wohnung zu haben. (Schloß gut aufheben: Bei Auszug ist der Urzustand wiederherzustellen.)

  2. Wenn die Nutzung schriftlich zugesagt wurde, kann diese jedenfalls nicht ohne Begründung entzogen werden.

  3. Tut mir leid, von solchen Dingen verstehe ich nichts.

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 14. Juli 2008 21:06

Hatte eigentlich 1. 2. 3. geschrieben, aber es sind nun Kringel geworden. (Warum eigentlich?)


doka12
beantwortet von doka12 am 14. Juli 2008 21:04
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1.ja 2.nein 3.ja


Qetan
beantwortet von Qetan am 14. Juli 2008 21:05
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Das sind aber ne Menge Dinge, in denen die Vermieterin Unrecht hat. Laß Dich beim Mieterschutzbund beraten.


Casper2005
beantwortet von Casper2005 am 14. Juli 2008 22:04
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Der neue Freund von meiner Vermieterin hat hier gerade geklingelt, hat mir den Schlüssel für die Terrasse abgenommen und mir gesagt, er könnte den Laminat wohl am Samstag morgen rausnehmen, ich müsste mich dann nur selber um einen neuen Fußbodenbelag kümmern. Ist doch voll vor den A...


Kommentar von 8e5eb72064e6d270c90f4a35e0b049a5smallMarple am 15. Juli 2008 00:55

such Dir ne neue Wohnung


KlausNeumann
beantwortet von KlausNeumann am 2. November 2008 20:26
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Das Schloss darfst Du auf jeden Fall tauschen ohne zu fragen. Du musst nur beim Auszug das Alte wieder einbauen. Für den Entzug der terrassennutzung muss es eine Begründung geben, und nicht nur eine lapidare sondern eine überzeugende! Das Laminat könnte auch von unten feucht werden. Wohnst Du im EG? Wurde unter dem Laminat eine Dampfsperre aus Folie verlegt? Liegt das Laminat an den Rändern an den Wänden an?

www.wohnung.com


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