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Einheimischenmodell - gibt es da einheitliche Bestimmungen oder legt das jede Gemeinde fest?

gefragt von flipper am 29.01.2008 um 12:21 Uhr

Kennt sich da jemand aus. Wann kann man einen Baugrund im Einheimischenmodell erwerben?


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Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 29. Januar 2008 12:28
1x
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Das legt alles die Gemeinde fest, wer sich da nun wie bewerben kann. Frag da am besten nach.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 29. Januar 2008 12:29

Meine ich auch!


anonym
beantwortet von derbaufinanztipp am 29. Januar 2008 12:28
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Die Gemeinden und Landkreise entwickeln meines Wissens ihre eigenen Modelle. Die Bestimmungen sind mittlerweile in einigen Regionen nicht mehr so hart, man muß oft nicht schon Jahre lang in einer Gemeinde wohnen um in den Genuss des Einheimischenmodells zu kommen. Manchmal genügt es schon, wenn man seinen Arbeitsplatz dort hat. Allerdings unterliegen diese Grundstücke wirklich einem "Bauzwang", man muss sie also innerhalb einer bstimmten Frist bebauen und die Immobilie dann auch i.d.R. 10 Jahre selbst zu eigenen Wohnzwecken nutzen. Bei vorzeitigem Verkauf werden sonst Nachzahlungen fällig.


anonym
beantwortet von Ruebezahl27 am 30. Januar 2008 16:15
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Hallo, direkt bei der Gemeinde nachfragen oder im Internet die Gemeinde anklicken. Oft stehen darin die (unterschiedlichen) Bedingungen.


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