Einhandmesser Führen

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Das Verbot von Einhandmessern gilt nicht, wenn ein berechtigtes Interesse am Führen eines derartigen Messers besteht. Wenn es also ein für Deine Berufsausübung notwendiges Werkzeug ist, hat sich der entsprechende Passus im Waffengesetz erledigt.

Wenn ich beispielsweise die Hecke hinter dem Garten stutze, verwende ich nicht selten ein Padang, es sieht aus wie die Kreuzung zwischen Machete und Kukri. Die feststehende Klinge hat eine Länge von knapp 50 cm. Natürlich muß ich mit dem Teil auch mein Grundstück verlassen, um die Hecke von beiden Seiten auslichten zu können. Bisher gab es zwar erstaunte Blicke von Passanten und gelegentlich eine Frage nach der Klinge - aber keinerlei Probleme.

Wenn Du ganz sicher gehen willst, besorge Dir für den Weg von und zur Arbeitsstelle ein verschließbares Etui für das Messer, dann führst Du es nicht, sondern transportierst es nur. An deiner Arbeitsstelle kannst Du dich auf das 'berechtigte Interesse' berufen (falls tatsächlich mal kontrolliert wird).