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Eingeschränktes Halteverbot - 1 Geparkt - mehrere Verwarnungen

gefragt von proxel am 12.03.2008 um 23:38 Uhr

Ich habe mein Fahrzeug in der Nähe des Dortmunder Flughafens geparkt.Seit neustem gibt es dort ein eingeschränktes Halteverbot von 8-16 Uhr.Dies habe ich in der Dunkelheit,als ich mein Fahrzeug dort Parkte nicht bemerkt und bin für 3 Wochen weggeflogen.Die ersten 10 Tage passierte nichts,danach erhielt ich durchschnittlich jeden 2Tag eine Verwarnung.

Auf den Fotos sieht man,dass der Wagen nicht bewegt worden ist,sogar mit Kreide am Reifen vermerkt. Trotzdem habe ich Verwarnungen in Höhe von fast 200 Euro nun zu entrichten.Meine Frage, wie lange darf ein Fahrzeug nach Verwarnung noch dort verbleiben?Ist es überhaupt legitim für das gleiche fortwährende Vergehen x verwarnt zu werden?


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bitmap
beantwortet von bitmap am 12. März 2008 23:51
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Frag mal lieber hier http://forum.jurathek.de/ (Unterforum Straßenverkehrsrecht - Allgemein).

Der Betreiber ist [langjährig] Anwalt für Verkehrsrecht und die Qualität des Forums ist ziemlich gut. gf ist mehr geeignet für allgemeine Fragen bzw. Ratschläge.


Wieselchen1
beantwortet von Wieselchen1 am 12. März 2008 23:39
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Ich denke mal, dass du froh sein konntest, dass sie dich nicht abgeschleppt haben.

Kommentar von A771c1885496c251388a1b89bbe694edsmallkoira1975 am 12. März 2008 23:41

Die Frage ist nur, was nach x - Verwarnungen billiger gewesen wäre...

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmallWieselchen1 am 12. März 2008 23:48

Koira, korrigiere mich, wenn ich falsch liege: Wenn man sein Auto irgendwo abstellt, dann muss man sich vorher vergewissern, ob es dort stehen darf. Wenn man vorhat, es länger dort stehen zu lassen, erst recht.

Wenn ich nun zusammenrechne: Strafe fürs Falschparken, Abschleppgebühren und die Rechnung für das "Verwahren" des Autos, Taxigebühren, weil man ja vom Flughafen erst mal nicht weg kommt, dann der ganze Ärger und Stress, bis man sein Auto wieder hat... Da kommt schon einiges zusammen, und ich denke mir mal, dass der gute Junge mit seinen Verwarnungen besser wegkommt.

Kommentar von A771c1885496c251388a1b89bbe694edsmallkoira1975 am 12. März 2008 23:55

Wieselchen, habe mich in meiner Antwort schon selber korrigiert;-). Hatt die Aufbewahrungsgebühr vergessen.

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmallWieselchen1 am 13. März 2008 00:14

Die hatte ich da noch nicht gesehen, Koira, null Problemo ;-)


koira1975
beantwortet von koira1975 am 12. März 2008 23:52
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Abschleppen wäre in Deinem Fall wesentlich teurer geworden, weil Du ja auch noch für die tagelange Unterbringung des Fahrzeuges hättest bezahlen müssen. Ein Autofahrer ist verpflichtet die "Aufsichtspflicht" über sein Auto zu wahren, das heisst, selbst wenn erst Tage nach Deinem Urlaubsantritt ein Halteverbotsschild aufgstellt worden wäre, hättest Du nach 72 Stunden für dortiges Parken bestraft werden können. Dadurch das sie festgehalten haben, dass DEin Auto nicht bewegt worden ist, bist Du vermutlich sogar billiger davon gekommen, da bei mehrmaligem gleichem Verstoss das Bussgeld auch erhöht werden kann.


sunpoint
beantwortet von sunpoint am 12. März 2008 23:52
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Es ist nur ein Vergehen...ob es da noch eine Steigerung gibt über die vielen Tage kann ich nicht beurteilen. Deshalb glaube ich nicht das man wegen des einen Vergehens mehrfach bestraft werden kann. Es ist ja unbestritten das der Wagen nicht bewegt wurde !


Tonica
beantwortet von Tonica am 12. März 2008 23:42
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Freu Dich, das Dein Auto nicht abgeschleppt wurde. Aber Ruf ruhig mal bei der Bußgeldstelle an, manchmal hat man Glück. L.G.


anonym
beantwortet von proxel am 12. März 2008 23:44
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Das hilft mir nicht wirklich viel. Ich bin mir nicht sicher ob sie dies überhaupt machen dürfen. Der wagen stand in einer ordnungsgemäßen Parklücke und stellte keine Behinderung da. Wenn ich jedoch die Verwarnungen zusammenzähle währe abschleppen auch nicht teurer geworden. Ich währe für guten Rat sehr dankbar, da ich überlege Einspruch einzulegen.

Im voraus vielen Dank für konstruktive Beiträge und u.u. Verweise auf entsprechende Gerichtsurteile.

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmallWieselchen1 am 12. März 2008 23:50

Parken im eingeschränkten Halteverbot ist kein Parken in einer ordnungsgemäßen Parklücke. Zumindest nicht zwischen 8:00 und 16:00 Uhr, und zwar jeden Tag aufs Neue.


Geisterfahrer
beantwortet von Geisterfahrer am 12. März 2008 23:44
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3wochen? 200€ ? Parkhaus vom Flughafen wäre auch nicht viel billiger gewesen... aber es ist rechtens, wenn du ohne Gültigen Parkschein bzw. Parkuhr irgendwo stehst, dann bekommst du ja auch nach x-stunden einen Strafzettel.


Qetan
beantwortet von Qetan am 12. März 2008 23:44
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Abgeschleppt zu werden ist meistens teurer. Aber rede mal mit der Bußgeldstelle.

Kommentar von proxel am 12. März 2008 23:56

Ist ja jetzt ehrlich gesagt hier egal ob das Auto nun abgeschleppt billiger oder nicht währe. Die Frage ist, wenn ich nun mal falsch geparkt habe und dafür eine Verwarnung bekomme, wie lange diese Wirksam ist...1 Minute, 10 Minuten, 1 Stunde, 10 Tage bis die nähste Verwarnung für den unveränderten Zustand gestellt werden kann? Ich weis nicht wieviel wer verdient aber 200 € ist schon eine Menge Geld.

Kommentar von A771c1885496c251388a1b89bbe694edsmallkoira1975 am 13. März 2008 00:02

Doch das geht. Sonst könntest Du ja bewusst dort parken und dann in den Urlaub fahren und würdest nur 25 Euro bezahlen, anstatt wesentlich mehr im Parkhaus.


boriswulff
beantwortet von boriswulff am 12. März 2008 23:54
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Beim Abschleppen kommst Du unter 200 Euro nicht weg. Zumindest nicht hier in Hamburg.

Kommentar von proxel am 13. März 2008 00:23

Das Tolle ist das Parkhaus kostet für die Zeit genau 15 € und nicht ein Cent mehr oder weniger, also lohnt da nicht mal eine Knolle.


anonym
beantwortet von Muzko am 13. März 2008 00:37
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Falsch geparkt, ist falsch geparkt! Sorry. Wäre das eingeschränkte Halteverbot erst nach deinem Abflug eingerichtet worden, dann wäre die Lage anders. Am besten ist es, wenn du mal mit der Bußgeldstelle redest, ja ich meine reden. Vielleicht kann man ja ein paar Strafzettel "zusammenfassen". War ja keine böse Absicht von dir, solange da zu parken und hättest ja garnicht da geparkt, wenn du das Schild im Dunkeln gesehen hättest, aber das war ja früher auch nicht da und so oft fährst du ja auch nicht in Urlaub ...(ist dann aber blöd, wenn die mitkriegen, dass du am Flughafen arbeitest oder sowas). Also ein paar nette Worte können nicht alle Strafzettel wegzaubern, aber vielleicht die Stafe etwas verkleinern. LG

Kommentar von proxel am 13. März 2008 00:55

Natürlich arbeite ich nicht am Flughafen, die haben wohl eh Mitarbeiterparkplätze. Es war auch kein Urlaub. Aber ich werde mich auch mal im Juratekforum schlau machen. Danke.


anonym
beantwortet von dolabella am 13. März 2008 09:19
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Es ist nur ein Vergehen, aber irgendwo im "Massnahmenkatalog" zur StVZO gibt es einen Preis für längerfristige Parkvergehen. Es macht einen Unterschied, ob man falsch parkt oder ob man zwei Stunden lang falsch parkt. Du solltest Dich mal schlau machen, was drei Wochen falsch parken kosten und danach entscheiden, ob Du Widerspruch einlegst. Ich hatte mich auch mal gewundert, warum mein Ticket nach der zweiten Runde einen Upgrade von damals 5 DEM auf 30 DEM erfahren hat ...


anonym
beantwortet von carocarolanne am 16. April 2008 22:59
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Es gibt ein Beschluß von OLG Jena vom 03.11.05 1Ss 226/05, DAR 200g, 162 wobei ein Mann hat zwei Bußgeldbescheide bekommen für Falschparken and den selben Tag und Stell "Das Oberlandesgericht Jena hob den zweiten Bußgeldbescheid mit der Begründung auf, bei dem Parkverstoß handele es sich nicht um mehrere ortlich identisch Parkverstöße, die gesondert zu ahned sind, sondern um ein so genanntes Dauerdelikt. Der zweite Bußgeldbescheid verstieß damit gegen das Verbot der Doppelbestrafung und konnte daher keinen Bestand haben. Im Ergebnis musste der beharrlich Falschparker nur einen Bußgeldbescheid bezahlen." unter www. Benkelberg. de


anonym
beantwortet von Mcruay am 29. Juli 2008 15:48
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Alle Verwarnungen / Bußgeldbescheide bis auf den ersten sind nicht rechtswirksam. Siehe Dauerdelikt. Dass die Überwachungskräfte nicht abgeschleppt haben, ist deren Problem.

Im Endeffekt hätten sie dir nur 25 € (Parken eingeschränktes Halteverbot länger als drei Stunden) verpassen dürfen. Würdest du noch länger dort stehen, wäre die Halterabfrage gekommen, ein Kontaktversuch und dann das Abschleppen. Das ist der formell richtige Verlauf.

Aber zig Verwarnungen an den Wagen zu heften ist ganz einfach nicht erlaubt. Warte auf die Bußgeldbescheide und lege Einspruch gegen alle außer gegen den Ersten ein. Den Ersten bezahlst du. Bei den anderen würde ich es ruhig auf eine gerichtliche Verhandlung ankommen lassen (Achtung: Das hier ist keine Rechtsauskunft!)


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