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Einfuhrzoll auf Gitarre nach 2 jaehrigem AUslandsaufenthalt?

gefragt von littlewitch0815 am 01.11.2009 um 23:29 Uhr

Hallo, Ich kehre nach 2 Jahren Auslandsaufenthalt zurueck nach Deutschland. Waehrend meiner Zeit hier in Australien habe ich mir eine Mini Maton Gitarre gekauft, die ich natuerlich mit in die Heimat nehmen moechte. Sie ist jetzt etwa 6 MOnate alt und hat durch regelmaessiges Spielen auch schon einige Macken abbekommen....

Nun die Frage: muss ich fuer die Gitarre Einfuhrzoll bezahlen? Falls ja, zaehlt der deutsche oder der australische Wert? Ich habe ausserdem was von einem Uebersiedlungsantrag gelesen. Da ich ueber 12 Monate im Ausland verbracht und gearbeitet habe (Working Holiday Visa) koennte ich den vielleicht nutzen um eventuell die Zollgebuehren zu umgehen?

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Gitarre x 1.796 Australien x 417 Einfuhrzoll x 5 laengerer Auslandsaufenthalt x 1

anonym
beantwortet von Live81 am 1. November 2009 23:30
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Ruf doch einfach beim Zoll an und frag dort nach. Dann kannste dir sicher sein. Alles was hier sonst geantwortet wird beruht ja meist nur auf Vermutungen oder persönlichen Erfahrungen.

Kommentar von mottenmaus am 1. November 2009 23:31

Das ist eine gute Idee!

Kommentar von tucan am 1. November 2009 23:35

Von Australien aus beim Deutschen Zoll nachfragen? Ob er da an die richtigen gerät?

Kommentar von Live81 am 1. November 2009 23:38

wieso denn nicht? es gibt genau für solche fälle stellen an die man sich wenden kann. egal ob telefonisch, schriftlich oder auch per email, soweit ich weiss. am besten du gehst beim deutschen flughafen einfach in den roten "verzollen" bereich. dort wird dir gehofen. übrigends: rein gesetzlich ist es so, dass du alle wertgegenstände angeben musst die du zum ersten mal nach deutschland einführst.

Kommentar von tucan am 1. November 2009 23:40

aber nur wenn sie den Wert von 300€ übersteigen

Kommentar von Live81 am 1. November 2009 23:45

stimmt. hab ich vergessen dazu zu schreiben

Kommentar von Simple_avatar5smallLachlan am 2. November 2009 10:22

sind es nicht 420,00 Euro????


Lachlan
beantwortet von Lachlan am 2. November 2009 10:21
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wenn ich die einschlägigen Sendungen, die es hier auf einigen Kanälen gibt, betrachte, ist es wohl so, dass Du erstens die Rechnung dabei haben solltest, mit der Du nachweisen kannst, was Du bezahlst hast. Dabei ist wohl nur der Preis der Gitarre wichtig. Und Du zweitens zur Sicherheit durch das rote Tor gehst, dann kann man Dir kein Zollvergehen anlasten.

Wie das so ist mit dem Zeitraum des Auslandsaufenthalts, kann ich leider nicht sagen. Ausschlaggebend ist wohl die Adresse unter der Du mit erstem Wohnsitz gemeldet bist und das wird wohl noch Deutschland sein, oder?

Aber mal einen unverbindlichen Blick auf die Internetseite des Deutschen Zolls werfen, halte ich für ausgesprochen ratsam.


ErsterSchnee
beantwortet von ErsterSchnee am 1. November 2009 23:38
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www.zoll.de - vielleicht findest Du da Antworten. Vor allem sind die Uhrzeit-unabhängig - könnte sonst mit der Zeitverschiebung doch eher schwierig werden.


waggerla
beantwortet von waggerla am 2. November 2009 10:37
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Wenn man seinen Wohnsitz ein Jahr oder länger im außereuropäischen Ausland hatte, dann gelten andere bestimmungen für Sachen, die man min. 6 Monate vor Rückreise gekauft hat. Haushaltsgüter werden nicht verzollt. Wenn Du also nachweisen kannst, dass Du also Deine 2 Jahre nachweisen kannst und die Gitarre min. 6 Monate alt ist, dann dürfte es kein Problem sein (also Papiere mit ins Handgepäck). Aber trotzdem wäre es wahrscheinlich besser, den roten Ausgang zu benutzen.


anonym
beantwortet von littlewitch0815 am 2. November 2009 02:34
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Ich will mich (noch) nicht direkt an den Zoll wenden weil ich keine schlafenden Hunde wecken moechte....

Die Gitarre ist definitiv mehr wert als 300Euro, ich habe 800$ hier in Oz bezahlt (Gitarre allein, der Koffer war nochmal 150$) und in Deutschland bekommt man sie mit Koffer fuer um die 1000 Euro. Mich wuerde interessieren ob der australische oder der deutsche Wert gilt - ich habe wenig Lust 200Euro fuer die Einfuhr bezahlen zu muessen!

Ich hatte gehofft jemand hat vielleicht schon mal einen Uebersiedelungsantrag gestellt und koennte mir Tips geben? Meines Wissens falle ich in die Kategorie da ich mehr als 12 MOnate im Ausland verbracht habe.

Ich weiss noch nicht ob ich sie als Handgepaeck mitnehmen kann. Es handelt sich um eine Reisegitarre, heisst die ist nur 2/3 so gross wie eine normale. Ausserdem kommt der Zoll doch nachdem man beim Gepaeckband sein Zeug abgeholt hat nicht bevor, oder?


anonym
beantwortet von tucan am 1. November 2009 23:34
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Ich nehme mal an das Du noch in Australien bist. Frag doch da einfach mal bei der Deutschen Botschaft nach. Die können Dir bestimmt Auskunft darüber geben.


Rudi2009
beantwortet von Rudi2009 am 1. November 2009 23:31
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Das mußt du beim Zoll nachfragen!

Kommentar von 0d3c303acd66d58ab4b4afe7795bd93bsmallRudi2009 am 1. November 2009 23:33

Nachtrag: Natürlich beim deutschen Zoll. Ausführen darfst du sowas (mein Wissensstand)!


Elster79
beantwortet von Elster79 am 1. November 2009 23:31
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nimm die gitte einfach in dein handgepäck.. soviel ich weiss, bekommst du sie problemlos durch den zoll....


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